Bereitstellung von Sandsäcken im Hochwasserfall
Die Ausgabe von Sandsäcken an vom Hochwasser betrof fene Einwohner ist eine freiwillige Leistung der Stadt Chemnitz. Es wird darum gebeten, diese Leistung nur in Anspruch zu nehmen, wenn die private Vorsorge nicht mehr ausreicht. Sandsäcke können nur in begrenzter Menge und solange der Vorrat reicht abgegeben werden. Es ist deshalb der genaue Bedarf zu ermitteln, für den die folgenden Richtwerte gelten:
- 3 bis 4 Sandsäcke je laufenden Meter für eine Lage querverlegt
- 2 Sandsäcke je laufenden Meter für eine Lage längs verlegt
- 1 Lage Sandsäcke ergibt eine Aufhöhung von ca. 10 cm
Für den optimalen Einsatz von Sandsäcken zum Schutz vor Überfl utungen sind diese ordnungsgemäß zu füllen und zu verlegen. Wichtig ist, dass die Sandsäcke nur zu 2/3 befüllt werden, so erreicht man die bestmögliche Dichtwirkung. Werden die Säcke zu prall ge füllt, können sie sich nicht an die Unebenheiten und den übrigen Verbau anpassen. Wasser kann dann nahezu ungehindert hindurchdringen.
Bei 2/3 Füllung wiegt ein Sack ca. 15 kg und enthält ca. 10 l Sand.
Sandsäcke sind ähnlich wie eine Ziegelmauer ohne Zwischenräume aufzuschichten.
Hinweise
Die ausgegebenen Sandsäcke bleiben Eigentum der Stadt Chemnitz. Über die Rücknahmebedingungen wird nach dem Hochwasser im Amtsblatt und auf www.chemnitz.de rechtzeitig informiert.
Es ist außerdem zu bedenken, dass für den Hochwasserschutz privater Grundstücke grundsätzlich die Besitzer zuständig sind. In § 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) wird dazu Folgendes ausgeführt:
„Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“
Es sind deshalb unbedingt eigene Schutzvorkehrungen vorzusehen.