Hundebiss - Sofortmaßnahmen
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Bei einem Hundebiss werden folgende Sofortmaßnahmen aus veterinärmedizinischer Sicht notwendig:
- Die beteiligten Personen sollten die Adressen austauschen und bei Notwendigkeit die Polizei informieren.
- Die gebissene Person sollte unverzüglich einen Arzt aufsuchen, der das weitere Vorgehen festlegt.
- Für den Hundehalter besteht die Pflicht,
- den Hund bei einem Tierarzt mit dem Hinweis auf den Hundebiss vorzustellen (Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut vom 11.4.2001; BGBl. I. S. 598)
- den Nachweis einer gültigen Tollwutschutzimpfung (sofern vorhanden) zu erbringen und
- dem Gebissenen die vom Tierarzt ausgestellte Tollwutfreiheitsbescheinigung zur Verfügung zu stellen.
- den Hund bei einem Tierarzt mit dem Hinweis auf den Hundebiss vorzustellen (Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut vom 11.4.2001; BGBl. I. S. 598)