Hundewiesen
In Chemnitz gibt es derzeit ca. 9.000 Hunde. Um das friedvolle Zusammenleben von Hundehaltern und Nichthundehaltern in Chemnitz zu gewährleisten, regelt die Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz unter anderem die Tierhaltung und die Sachverhalte zur Verunreinigung durch Tiere.
Nach der Polizeiverordnung sind Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere und Sachen nicht belästigt oder gefährdet werden. Auf öffentlichen Straßen muss der Tierhalter sicherstellen, dass das Tier durch eine geeignete Person beaufsichtigt wird.
Hunde müssen auf öffentlichen Straßen und in Grün- und Erholungsanlagen, soweit es sich nicht um ausgewiesene Freilaufflächen handelt, an der Leine geführt werden.
Ausnahmen bestehen für Blindenführhunde.
Weiterhin regelt die Polizeiverordnung, dass es den Haltern und Führern von Tieren untersagt ist, die öffentlichen Straßen und Grün- und Erholungsanlagen durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen.
Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße von mindestens 5 Euro und höchstens 1.000 Euro und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 500 Euro geahndet werden.
Wussten Sie ...
... dass Hundekot ein Nährstoff für Würmer und Bakterien ist? Infektion durch Larven des Hundebandwurmes können beim Menschen zu schlimmen Leber- und Lungenerkrankungen führen. Besonders bei Kindern besteht die Gefahr, dass sie sich mit diesen Krankheitserregern auf verunreinigten Spielplätzen infizieren. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Tier seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen und in Grün- und Erholungsanlagen verrichtet oder benutzen Sie geeignetes Hilfsmittel zur Entfernung.
Hundewiesen in Chemnitz
- Grünfläche zwischen Albert-Schweitzer-Straße und Rudolf-Krahl-Straße
- Grünfläche zwischen Scheffelstraße und Schlucht Heiztrasse
- Stadtpark zwischen Helbersdorfer Straße und Südring (Barkaskippe)
- Stadtpark an der Gluckstraße
- Park Kappel
- Grünzug Augustusburger Straße (zwischen Hans-Sachs- Straße und Jahnstraße)
- Neue Schloßteichanlage
- Wilhelm-Külz-Platz
- Ludwig-Kirsch-Straße 2 … 8
- Schillerplatz zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Busbahnhof
- Am Wahaweg (Südring/Carl-von-Ossietzky-Straße)
- Grünzug Augustusburger Straße (östlich Clausstraße)
- Grünfläche Carl-von-Ossietzky-Straße 191/197 … 209
- Johannes-Dick-Straße/Verbindungsweg Max-Türpe- Straße
- Grünfläche Reichsstraße (nördlich Uhlichstraße)
- Grünzug Augustusburger Straße (zwischen Dammstraße und Martinstraße)
- Grünfläche zwischen Südring und Robert-Siewert-Straße
- Park Morgenleite zwischen Vita-Center und Garten der Ruhe
- Grünfläche am Wiesenbach östlich Rosenweg (nördlich Radweg)
- Grünfläche an der Gustav-Wünsch-Straße
Auch auf diesen Wiesen muss die Hinterlassenschaft des Hundes entfernt werden. Dazu befinden sich Abfallbehälter zur Entsorgung am Rand der Hundewiesen. Bitte beachten Sie, dass der Halter auch seiner Entsorgungspflicht nachkommen muss, wenn keine derartigen Abfallbehälter in der Nähe sind. Zuwiderhandlungen können mit Verwarngeld oder einem Bußgeld geahndet werden.
Achten Sie beim Spaziergang mit Ihrem Hund bitte auch darauf, dass Sie für Ihren Hund eine gültige Steuermarke nachweisen können.