Reisen mit Heimtieren außerhalb EU
Einreise mit Hunden, Katzen, Frettchen aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer) in die EU
Für die Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen aus Nicht-EU-Ländern (so genannten Drittländern) gelten die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013.
Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut.
Weitere Informationen
Hinweise des BMEL:
Einreise mit Heimvögeln aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer) in die EU
Aufgrund regelmäßiger Ausbrüche von Hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI, Klassische Geflügelpest, "Vogelgrippe") sind auf EU-Ebene zahlreiche Schutzmaßnahmen erlassen worden.
Im Falle der Einreise mit Heimvögeln aus Drittländern sollen diese unter kontrollierten Bedingungen erfolgen, um eine Einschleppung und Ausbreitung des Erregers zu verhindern.
Weitere Informationen
Hinweise des BMEL:
Reisen mit Heimtieren in Länder außerhalb der EU (Drittländer)
Bei Reisen in Staaten außerhalb der EU gelten die aktuellen Einreisebedingungen des jeweiligen Urlaubslandes sowie bei der Rückkehr die Einreisebestimmungen der EU. Im Einzelfall kann eine serologische Blutuntersuchung vor Antritt der Reise erforderlich sein.
Weiterführende Hinweise:
Weiterführende Links und Merkblätter zu allen Themen:
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EU) Nr. 576/2013
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 561/2016 – Tiergesundheitsbescheinigung
Richtlinie Nr. 92/65 EWG
Binnenmarkt –Tierseuchenschutzverordnung