Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
Amerikanische Faulbrut der Bienen in Chemnitz
Bienen mit Wabe
Foto: Stadt Chemnitz, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Foto: Stadt Chemnitz, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
In Chemnitz wurde die Amerikanische Faulbrut der Bienen amtlich festgestellt. Es wurde gemäß Bienenseuchen Verordnung ein Sperrbezirk eingerichtet. Dieser umfasst Gebiete der Ortsteile Euba, Adelsberg und Kleinolbersdorf-Altenhain.
Für Imker und Bienenhalter, die sich in diesem Sperrbezirk befinden, gelten die Vorschriften der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 23. April 2024.
Allgemeinverfügung
Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 23.04.2024 wurde am 26. April 2024 im Chemnitzer Amtsblatt veröffentlicht.