Information für Rinderhalter
Anordnung des Besamungsverbotes, des Impfverbotes, der Entfernung aller Reagenten und einer Einstellungsregelung
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(bekanntgemacht im Sächs.Abl. Nr. 37/2013 vom 12.09.2013, S. 920)
Seit 2014 gelten neue Bestimmungen für Rinderhalter. Zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 wurden neue Festlegungen getroffen. Es wurde ein generelles Impfverbot, ein Besamungsverbot für Reagenten, das Entfernen aller Reagenten aus den Rinderbeständen angeordnet und es wurde eine Einstellungsregelung festgelegt.
Die Landesdirektion Sachsen hat dazu folgende Allgemeinverfügung erlassen: