Jungtiere

Gut geschützt verharren die Kitze fast regungslos und warten auf die Rückkehr der Mutter.

Jungtiere werden häufig von ihren Müttern viele Stunden alleine gelassen. Die Elterntiere kommen in den ersten Lebenstagen nur zum Säubern und Säugen, um nicht die natürlichen Feinde auf die Spur der Jungtiere zu locken. Die Jungtiere werden aus sicherer Entfernung von den Elterntieren beobachtet.

Werden die Jungtiere angefasst und tragen dadurch menschlichen Geruch, werden sie vom Muttertier oft nicht mehr angenommen.

Wird ein verletztes, krankes, hilfloses oder scheinbar allein gelassenes Tier gefunden, ist deshalb eingehend zu prüfen, ob sich das Tier wirklich in einer Notlage befindet.

Bevor Aktivitäten ergriffen werden, um einem Jungtier zu helfen, sollte das scheinbar hilflose Tier einige Zeit beobachtet werden. Das muss in angemessener Entfernung und so erfolgen, dass das Muttertier ungestört zurückkehren kann. Dazu darf der Fundort und die unmittelbare Umgebung des Jungtieres mindestens einen Tag nicht betreten werden. Ist das Jungtier mehr als einen Tag allein oder es erweckt den Anschein geschwächt, krank oder ausgehungert zu sein und wenn sich tatsächlich kein Elterntier um das Jungtier kümmert, darf es in menschliche Obhut genommen werden.

In diesem Fall ist über die Behördennummer 115 die zuständige Fachbehörde zu informieren oder zu prüfen, ob das Tier selbst versorgt werden kann.

Generell gilt:

Wildtiere, auch scheinbar verlassene Jungtiere, dürfen weder gefüttert noch angefasst und auch nicht mit nach Hause genommen werden!

Bei Unklarheiten und Fragen:

Jungvögel

Eine scheinbar alleingelassene junge Kohlmeise ruft in ihrem Versteck ausdauernd nach den Eltern.
Nach 40 Minuten erscheint ein Elterntier und füttert das Junge über den weit aufgerissenen Schnabel.

Nicht jeder Jungvogel, der auf den ersten Blick hilfebedürftig und allein gelassen scheint, benötigt menschliche Unterstützung. Vorschnelle Hilfsaktionen schaden ihnen oft mehr, als es ihnen nützt. Der Finder kann häufig die Situation nicht richtig einschätzen, weshalb sehr viele Jungvögel unnötig von ihren Eltern getrennt werden.

Wenn der Nachwuchs mancher Vogelarten das schützende Nest verlässt, ist er noch nicht in der Lage, sich selbst zu ernähren. Außerhalb des Nestes werden die Jungtiere dann über längere Zeit von den Altvögeln weiter gefüttert bis sie ganz selbstständig geworden sind.

Meistens gut geschützt warten die Jungvögel außerhalb des Nestes geduldig darauf, gefüttert zu werden. Die Jungvögel haben bei ihren oft kläglich klingenden Rufen nach Futter eine ziemliche Ausdauer. Wird ein Jungvogel in dieser Situation gefunden, erweckt er leicht den Eindruck, verlassen zu sein. In der Regel sind jedoch die Altvögel in diesem Moment einfach nur auf Nahrungssuche. Die Pausen zwischen den Fütterungen können recht groß sein und mehr als eine Stunde betragen. Nicht selten besteht der Nachwuchs aus mehreren Jungtieren, die an verschiedenen Orten verstreut ebenfalls auf Nahrung warten.

Sollten dennoch Zweifel bestehen, ob die Altvögel sich um das Jungtier kümmern, ist über längere Zeit aus angemessener Entfernung und von den Altvögeln unbemerkt zu beobachten, ob der Jungvogel wirklich nicht mehr gefüttert wird.

Zu bedenken ist auch, dass erste Flugversuche sehr anstrengend sind. Die Jungvögel müssen sich zwischen den einzelnen Flugetappen immer wieder ausruhen. Sie werden dann nicht gleich wegfliegen, wenn sich Menschen nähern. Sollten sich die Jungvögel in einer Gefahrenzone befinden (Fahrzeuge, Katzen und Fußgänger), ist es ausreichend, sie aus diesem Bereich heraus zu bringen und etwas erhöht in ein nahe gelegenes Gebüsch oder in eine Hecke zu setzen. Die Jungvögel dürfen aber nicht allzu weit von der Fundstelle entfernt werden, damit die Elterntiere noch die Bettellaute ihres Nachwuchses hören können.

Im Gegensatz zu anderen jungen Wildtieren, wie Reh, Hase oder Kaninchen, können in solchen Situationen die Vögel unbesorgt in die Hand genommen werden. Der menschliche Geruch ist für die Altvögel nahezu bedeutungslos. Wird bei ununterbrochener Beobachtung über eine längere Zeit tatsächlich festgestellt, dass keine Fütterung mehr erfolgt, ist die Untere Naturschutzbehörde zu informieren.

Bei ausreichender Sachkenntnis, Zeit und einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit ist es erlaubt, den Jungvogel vorübergehend in Pflege zu nehmen, ohne gegen geltende Naturschutzbestimmungen zu verstoßen. Hat der Vogel seine Selbständigkeit erlangt, ist er wieder in die Natur zu entlassen.
 

Weitere Informationen

in der Broschüre "Tiere in Chemnitz"

Titelbild der Broschüre "Tiere in Chemnitz"

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