Bekanntmachung
des Umlegungsausschusses der Stadt Chemnitz über die Unanfechtbarkeit und das Inkrafttreten des Umlegungsplanes betreffend das Umlegungsverfahren 72 – Theaterstraße/Lohstraße -, Gemarkung Chemnitz
Der Umlegungsausschuss der Stadt Chemnitz gibt gemäß § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt:
Für das Umlegungsverfahren 72 – Theaterstraße/Lohstraße -, bestehend aus den Flurstücken 257/2, 46/3, 46/8, 305/11, 305/12, 260/6, 284/58, 298/3, 299/2, 300b, 302b, 303b, 260/3, 260/4, 260/5 und 284/57 der Gemarkung Chemnitz, ist der Umlegungsplan (Beschluss 2/12/006 des Umlegungsausschusses) am 28.05.2024 unanfechtbar geworden. Der Umlegungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Damit wird der bisherige Zustand gemäß § 72 Abs. 1 Baugesetzbuch durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Diese Bekanntmachung schließt die Einweisung der Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Der Umlegungsplan kann bis zur Berichtigung des Grundbuchs bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Chemnitz, 09111 Chemnitz, Friedensplatz 1 (Neues Technisches Rathaus), Haus A, 5. Etage, Zimmer A504-507 zu nachfolgend genannten Zeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 11:30 Uhr und Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 16:00 Uhr eingesehen werden. Den Umlegungsplan kann jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes kann innerhalb von sechs Wochen seit der Bekanntmachung ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 217 BauGB) bei der Stadt Chemnitz, Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz gestellt werden.
Chemnitz, 30. Mai 2024
gez. Miko Runkel
Vorsitzender des Umlegungsausschusses