Öffentliche Bekanntmachung:
Bekanntmachung der Stadt Chemnitz zur Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges (Gehweg) nach § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG)
Az: 66.14.03/898/23
1. Wegbeschreibung
Beschränkt-öffentlicher Weg auf den Flurstücken T.v. 809/29 und T.v. 564, Gemarkung Grüna, Bestandsverzeichnis Blatt-Nr. 2001
Anfangspunkt: gemeinsame Grenze der Flurstücke 809/29 mit 449/1 entlang der am Flurstück 809/28, Gemarkung Grüna verlaufenden Flurstücksgrenze bis zum südöstl. Schnittpunkt der Flurstücksgrenzen der Flurstücke 453 und 809/29, Gemarkung Grüna
Endpunkt: Poststraße, Bestandsverzeichnis Blatt-Nr. 27
Widmungsbeschränkung: Gehverkehr
Länge: 75 m
Baulastträger: Stadt Chemnitz
2. Verfügung
Die unter 1. näher bezeichneten Flurstücke werden nach §§ 3 und 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.08.2019 (SächsGVBl. S. 762) zum beschränkt-öffentlichen Weg mit der Widmungsbeschränkung Gehverkehr gewidmet und mit dem Tag der Veröffentlichung wirksam.
Die Widmung erfolgt auf der Grundlage der Festlegung zur Erreichbarkeit des Bahnhaltepunktes.
3. Einsichtnahme
Die Verfügung kann mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Ruf-Nr. 488-7741 in der Stadtverwaltung Chemnitz, im Technischen Rathaus, Friedensplatz 1 (Verkehrs- und Tiefbauamt) im Zimmer A 249 eingesehen werden. Zusätzlich ist die Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Chemnitz unter www.Chemnitz.de/Bekanntmachungen als Text mit der Karte einsehbar.
4. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Stadt Chemnitz, Markt 1, 09111 Chemnitz oder jeder anderen Dienststelle oder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzulegen.
Der Widerspruch kann in der elektronischen Form durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: info@stadt-chemnitz.de-mail.de
Bei rechtsanwaltlicher Vertretung kann der Widerspruch auch über das besondere Behördenpostfach (beBPo) erhoben werden und ist an das beBPo „Stadt Chemnitz“ zu richten.
Die Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Abs. 3 und 4 VwVfG öffentlich bekannt gemacht und gilt am darauf folgenden Tag als bekannt gegeben.
Chemnitz, den 11.06.2024
Sven Schulze
Oberbürgermeister