Öffentliche Bekanntmachung:
Bekanntmachung der Stadt Chemnitz zur Widmung eines neuen Straßenteiles nach § 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG)
Az: 66.14.03/923/24
1. Straßenbeschreibung
neuer Straßenteil/Abzweig auf dem Flurstück T.v. 186/1, Gemarkung Mittelbach, als Bestandteil der öffentlichen „Mittelbacher Dorfstraße“, Bestandsverzeichnis Blatt-Nr. 1765
Widmungsbeschränkung: keine
Baulastträger des zukünftigen Flächenteiles: Stadt Chemnitz
Der Abzweig hat seine Lage zwischen den Flurstücken 154/1 und 155, Gemarkung Mittelbach und sichert die öffentlich-rechtliche Anbindung der Grundstücke auf einer Länge von 29 m bis zum Ende der Zufahrt des Flurstückes 152/1, Mittelbach nach Sächsischem Straßengesetz (SächsStrG).
2. Verfügung
Das unter 1. näher bezeichnete Flurstück wird nach §§ 3 und 6 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) vom 21. Januar 1993, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.08.2019 (SächsGVBl. S. 762) als Bestandteil/Abzweig zur Ortsstraße („Mittelbacher Dorfstraße“) gewidmet und mit dem Tag der Veröffentlichung wirksam.
3. Einsichtnahme
Die Verfügung kann mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Ruf-Nr. 488-7741 in der Stadtverwaltung Chemnitz, im Technischen Rathaus, Friedensplatz 1 (Verkehrs- und Tiefbauamt) im Zimmer A 249 eingesehen werden. Zusätzlich ist die Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Chemnitz unter www.Chemnitz.de/Bekanntmachungen als Text und mit Karte einsehbar.
4. Ihre Rechte (Rechtsbehelfsbelehrung)
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Stadt Chemnitz, Markt 1, 09111 Chemnitz oder jeder anderen Dienststelle oder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzulegen.
Ein Widerspruch kann in der elektronischen Form durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: info@stadt-chemnitz.de-mail.de
Bei rechtsanwaltlicher Vertretung kann der Widerspruch auch über das besondere Behördenpostfach (beBPo) erhoben werden und ist an das beBPo „Stadt Chemnitz“ zu richten.
Die Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Abs. 3 und 4 VwVfG öffentlich bekannt gemacht und gilt am darauf folgenden Tag als bekannt gegeben.
Chemnitz, den 14.06.2024
Sven Schulze
Oberbürgermeister