Förderangebot für künstlerisch begabte junge Leute
Junge Chemnitzer mit künstlerischer Begabung können aus dem Soziokulturellen Jugendfonds Unterstützung erhalten. Das Amt für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz macht darauf aufmerksam, dass Anträge (Formular im Anhang) für die Gewährung finanzieller Zuwendungen für künstlerische Projekte im Jahr 2013 bereits jetzt an die Stadt Chemnitz gestellt werden müssen: Ganz gleich ob ein Bandauftritt geplant werden soll, eine Ausstellung eigener Bilder organisiert oder Theaterstücke aufgeführt werden sollen - die Palette für eine mögliche Förderung ist ebenso vielfältig wie es künstlerische Genres und Ausdrucksmöglichkeiten gibt. Eine finanzielle Zuwendung kann bis zu einer Höhe von 2.500 Euro beantragt werden. Abgabeschluss für Anträge, die Projekte in 2013 betreffen, ist bereits am 30. November 2012.
Voraussetzungen für die Antragstellung:
Bewerben können sich junge Leute aus Chemnitz, die Projekterfahrungen auf künstlerischem Gebiet sammeln und/oder mit ihrer künstlerischen Tätigkeit etwas im jeweiligen Umfeld bewegen und öffentlich machen möchten. Jungendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, stellen ihren Antrag bitte über einen Verein. Unterstützt werden nicht-kommerzielle Projekte, die selbständig erarbeitet und umgesetzt werden, mit denen ein möglichst breites Publikum (vor allem junge Leute) angesprochen und die kreative Eigenbetätigung gefördert werden. Auch generationsübergreifend wirkende Vorhaben sind förderfähig.
Ansprechpartnerinnen für Informationen und Beratung:
Amt für Jugend und Familie der Stadt, Abteilung Jugendarbeit, Bahnhofstraße 53 (Moritzhof), 09111 Chemnitz,
Karin Wolny, Tel.: 0371/488-5933, E-Mail: karin.wolny@stadt-chemnitz.de
Kulturbüro der Stadt Chemnitz, Getreidemarkt 3, 09111 Chemnitz,
Simone Becht, Tel.: 0371/ 488-4126, E-Mail: simone.becht@stadt-chemnitz.de
Für den Soziokulturellen Jugendfonds sind für 2013 wieder 50.000 Euro eingeplant. Die bis zum 30. November 2012 eingereichten Anträge für in 2013 zu realisierende Projekte werden im Arbeitskreis Soziokultureller Jugendfonds geprüft und anschließend eine Förderliste erarbeitet. Die Förderliste mit den Vorschlägen des Arbeitskreises – die Federführung hat das Amt für Jugend und Familie der Stadt, Abteilung Jugendarbeit - wird im Kultur- und Sportausschuss beraten und anschließend dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung und Beschlussfassung vorgelegt.
Grundlage ist die vom Stadtrat Chemnitz beschlossene Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen aus dem „Soziokulturellen Jugendfonds“ – hier der Link zur Veröffentlichung:
http://www.chemnitz.de/chemnitz/de/familie-bildung/familie/kinder_jugendfoerderung/richtlinien/index.html
Informationen
Stadt Chemnitz