Baumpflegemaßnahmen im Stadtgebiet Chemnitz im Herbst und im Winter (IV. Quartal 2012)
Die kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen sowie das Ergebnis aus dem aktuellen Sachverständigengutachten haben ergeben, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit an den in der beigefügten Liste aufgeführten Bäumen Baumpflegearbeiten (Schnittmaßnahmen und Fällungen) erfolgen müssen.
Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchg dar.
Die Fäll- und Schnittmaßnahmen, lt. der als Anlage beigefügten Liste, werden ausschließlich im IV. Quartal 2012 durchgeführt. Wo immer es die Platzverhältnisse zulassen, wird das Grünflächenamt eine Nachpflanzung veranlassen.
Detaillierte Aussagen zu den Gründen für die notwendigen Baumpflegearbeiten und Baumfällungen entnehmen Sie bitte der als Anlage beigefügten Liste.
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Stadt Chemnitz
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