30.11.2012
Pressemitteilung 730

Sozialausschuss bestätigt die Förderung von Trägern der freien Wohlfahrtspflege mit 1,8 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2013


Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung gestern der von der Verwaltung vorgelegten Vorlage B-260/2012 zugestimmt. Mit der Beschlussfassung hat das Gremium die Zuwendungen an freie Träger der Wohlfahrtspflege in Höhe von 1.842.216 Euro im Jahr 2013 bestätigt.

Das Sozialamt der Stadt Chemnitz fördert auf der Grundlage der Fachförderrichtlinie Jugend, Soziales, Gesundheit (FRL-JSG) soziale Dienste für Senioren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie Dienste der Integrationsförderung von Menschen mit Migrationshintergrund. Turnusmäßig zur Phase der Beratung der Haushaltsplanung für das Folgejahr wurde durch das Fachamt die Gesamtsumme der beabsichtigten Bereitstellung von Zuwendungen der Stadt Chemnitz für freiwillige Leistungen sowie der Detailplan zur Höhe der Zuwendung im Folgejahr vorgelegt. Neue Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung über das bisherige Maß aus dem Jahr 2011 zu 2012 in diesem Bereich hinaus (Ekko I), sind nicht beabsichtigt.
 
Im strukturellen Unterschied zur Förderung im Vorjahr werden ab 2013 zwei Dienste vollständig nach Entgeltvereinbarung finanziert sowie ein Dienst in die fachliche Verantwortung und Förderung an das Gesundheitsamt der Stadt übertragen: Als Entgelte werden ab 2013 die Beratungsstelle für Wohnungslose, Caritasverband für Chemnitz und Umgebung e. V. und die Beratungsstelle für Wohnungslose, Stadtmission Chemnitz e. V. finanziert. An das Gesundheitsamt wird ab 2013 die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe, Stadtmission Chemnitz e. V. (KISS) übergeben. Damit vermindert sich die Gesamtplanhöhe im Jahr 2013 in diesem Produktsachkonto um 94.500 Euro. Mit dieser Beschlusslage können die Träger sozialer Dienste nach FRL-JSGnun zum Jahresbeginn 2013 die neuen Vereinbarungen über die geplante Höhe ihrer Jahreszuwendung vorbehaltlich der Bestätigung der Haushaltssatzung 2013 sowie vorbehaltlich des Erlasses einer hauswirtschaftlichen Sperre gemäß § 30 SächsKomHVO-Doppik im laufenden Haushaltsjahr 2013 erhalten. Bereits in der Phase der vorläufigen Haushaltsführung stellt die Stadt hier eine Abschlagszahlung in Höhe von 25 % der Gesamtjahreszuwendung bereit. Langjährige Dienste können ihre Arbeit vor Ort fortsetzen. Neuanträge wurden nicht aufgenommen.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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