Limbacher Straße 37: Eigentümer des maroden Gebäudes will Mitte Mai mit den Sicherungsmaßnahmen beginnen
Notwendige Verkehrseinschränkungen vor Ort sowie die Umleitungsführung müssen aus Sicherheitsgründen vorerst weiter aufrecht erhalten bleiben
Mit der auf Grund des Gebäudezustands Limbacher Straße 37 notwendig gewordenen Sicherheitsabsperrung mussten durch die Verkehrsbehörde der Stadt ab dem 10. April 2013 zugleich umfangreiche Verkehrseinschränkungen und Umleitungsführungen angeordnet werden (PM 156 vom 08.04.2013), die derzeit weiter aufrecht erhalten bleiben müssen.
Diese Beeinträchtigungen für Anlieger und Verkehrsteilnehmer möchte die Stadt Chemnitz so schnell als möglich wieder aufheben. Dies setzt jedoch das entsprechende Engagement des Gebäudeeigentümers voraus.
Die Stadt Chemnitz/Baugenehmigungsamt hat heute mit dem Eigentümer des maroden Gebäudes Limbacher Straße 37 das weitere Vorgehen in Bezug auf die am Gebäude dringend notwendigen Sicherungsmaßnahmen festgelegt.
Im Ergebnis des Gesprächs kann informiert werden, dass der Eigentümer an einer schnellen Gefahrenbeseitigung interessiert ist und der Behörde die von ihm beabsichtigten Maßnahmen schnellstmöglich mitteilen wird. Mit einem Beginn der Sicherungsmaßnahmen ist nach Aussage des Eigentümers Mitte Mai zu rechnen.
Hier noch einmal die Hinweise der Verkehrsbehörde für die Verkehrsteilnehmer:
Einbahnstraßenregelung: Durch die notwendige Absperrung der Limbacher Straße im Bereich Hausnummer 37 bleibt eine nur geringe Restbreite der Fahrbahn, so dass die Limbacher Straße ab 10. April 2013 in stadtwärtiger Richtung als Einbahnstraße ausgewiesen werden muss.
Die landwärtige Fahrtrichtung wird umgeleitet über Fritz-Matschke-Straße / Matthesstraße / Beyerstraße. Verkehrsteilnehmer beachten hierbei, dass auf Grund des zu erwartenden hohen Verkehrsaufkommens auch die Fritz-Matschke-Straße und die Matthesstraße ab 10. April nur als Einbahnstraßen ausgewiesen werden können.
Kreuzungsampeln: Um die Flüssigkeit des Fahrverkehrs trotz der erforderlichen Umleitung zu ermöglichen, werden im Bereich der Kreuzung Matthesstraße/ Beyerstraße und Beyerstraße/ Limbacher Straße/ Barbarossastraße provisorische Kreuzungsampeln aufgestellt.
Halteverbote: Außerdem ist es erforderlich, im Bereich der Sicherungsstelle und in verschiedenen Bereichen der Umleitungsstrecke Haltverbote zu erlassen. Damit sollen Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen werden. Im Interesse der Verkehrssicherheit werden die Verkehrsteilnehmer dringend gebeten, diese erforderlichen Halteverbotsbereiche auch einzuhalten.
Fußgängerverkehr und CVAG-Haltestelle: Der stadtwärtige Fußgängerverkehr wird im Bereich der Fußgängerfurt an der Ampel-Kreuzung Limbacher Straße/ Beyerstraße/ Barbarossastraße bzw. über eine Fußgängerquerungshilfe (eine provisorische Mittelinsel in Form von Leitschienen) in Höhe „Lidl“ auf den gegenüberliegenden Gehweg geleitet.
Die stadtwärtige CVAG-Haltestelle wird ca. 30 Meter weiter stadtwärts eingerichtet.
(Details zum Gebäude Limbacher Straße 37 entnehmen Sie bitte der bereits veröffentlichten Pressemitteilung 156 vom 08.04.2013)
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