Stadtrat fasst Grundsatzbeschluss für den Anschluss der Eubaer Straße
Nachdem die Beschlussvorlage B-092/2013 im März die Ortschaftsratssitzung Euba und Anfang April den Planungs-, Bau- und Umweltausschuss passiert hat, fällte der Stadtrat gestern einen Grundsatzbeschluss zum Anschluss der Eubaer Straße an die B 107 (Südring Chemnitz). Das Gremium ermächtigte die Stadtverwaltung damit, eine entsprechende Kreuzungsvereinbarung mit der Landesstraßenbauverwaltung vorzubereiten.
Der Freistaat hatte die B 107 (Südring Chemnitz) im Landesverkehrsplan 2025 als eines seiner Schlüsselprojekte bei Bundesfernstraßen priorisiert. Das Vorhaben gliedert sich in drei Bauabschnitte: Ein erster erstreckt sich von der Augustusburger Straße bis zur Dresdner Straße. Der zweite Teil führt bis zur Frankenberger Straße und ein dritter bis zum Anschluss an die Bundesautobahn A 4.
Das Augenmerk der Stadt liegt unverändert auf dem ersten und zweiten Bauabschnitt, also der Verlängerung des Südringes. Von dessen Weiterführung bis zur A 4 erhoffen sich Verkehrsplaner eine deutliche Entlastung der innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen. Die geplante Anschlussstelle Euba soll ferner für eine Verteilung der Verkehrsströme sorgen, so dass insbesondere der Sonnenberg und Gablenz vom Durchgangsverkehr entlastet werden.
Schon seit Aufnahme der B 107 in den Bundesverkehrswegeplan versuchte die Stadt maßgeblich Einfluss auf die Planung zu nehmen. Die Kommune nimmt ihren Einfluss als Träger öffentlicher Belange wahr.
Unterdessen liegen eine Vorplanung und ein Vorentwurf zur Verkehrsanlage vor. Das mit der Fortführung des Vorhabens beauftragte Landesamt für Straßenbau und Verkehr unterbreitete der Stadt nun den Vorschlag, den Anschluss der Eubaer Straße auf städtische Kosten vorzunehmen. Gleichzeitig stellte das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eine finanzielle Zuwendung in Aussicht und forderte die Stadt im Dezember vergangenen Jahres auf, kurzfristig eine Entscheidung zum Bau der Anschlussstelle Euba zu treffen. Der nun von Stadtrat gefällte Beschluss ist Voraussetzung für die Aufnahme in das Planfeststellungsverfahren.
Bei einer Förderung von 75 Prozent muss die Stadt rund 1,2 Millionen Euro Eigenmittel zur Anbindung der Eubaer Straße aufbringen. Daraus finanzieren sich der Grunderwerb für Flächen, der Fahrbahnaufbau, eine Brücke sowie Kosten für Ausstattung und Begrünung wie auch die Ablöse zum Unterhalt und der Bewirtschaftung des Anschlusses.
Im Ergebnis einer Variantenuntersuchung hat sich das Land beim Bau der Anschlussstelle Euba für die Form eines halben Kleeblattes entschieden. Derzeit liegen die Unterlagen für den zweiten Bauabschnitt beim Bund zur Bestätigung. Für den dritten Abschnitt gibt es nur eine unbestätigte Linienuntersuchung. Der Beginn des Planfeststellungsverfahrens ist für 2014 vorgesehen. Jedoch geht das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr nicht von einem Baubeginn vor 2016 aus.
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