19.04.2013
Pressemitteilung 195

Schöffenwahl 2013:
Bewerbungen für Schöffenamt noch bis 30. April möglich


Noch bis 30. April 2013 können sich interessierte Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger für das Ehrenamt als Schöffe für die Amtsperiode 2014 bis 2018 am Amts- oder Landgericht bzw. als Jugendschöffe für das Jugendstrafgericht bewerben.

Die Wahl der Schöffen bzw. Jugendschöffen erfolgt über Vorschlagslisten, die im Juni 2013 vom Stadtrat bzw. dem Jugendhilfeausschuss zu beschließen sind. Interessierte für das Ehrenamt des Jugendschöffen sollten zu dem Erfahrungen in der Jugenderziehung haben, also eigene Kinder erzogen, im Bereich Bildung/Ausbildung oder als Trainer/Übungsleiter Umgang mit jungen Menschen haben und Einwohnerin/Einwohner der Stadt Chemnitz sein. (Detaillierte Informationen siehe PM 102 vom 12.03.2013 .

Interessenten richten ihre Bewerbung an folgende Adressen:

Schöffen Strafgerichtsbarkeit Stadt Chemnitz, Zentrale Verwaltungsdienste und Beschaffungsstelle, Markt 1 (Rathaus), 09106 Chemnitz.
Ansprechpartner sind Danny Sobeck, Telefon 0371/ 488- 1063 und Sandra Seidel, Telefon 0371/488-1066, E-Mail: schoeffenwahl@stadt-chemnitz.de   

Jugendschöffen: Stadt Chemnitz, Amt für Jugend und Familie, Bahnhofstraße 53 (Moritzhof), 09106 Chemnitz
Ansprechpartner Frank Schreyer, Telefon 488-5115 und Mario Lück, Telefon 0371/ 488-5125, E-Mail: frank.schreyer@stadt-chemnitz.de   

Bewerbungsunterlagen stehen außerdem auch im Netz:  www.chemnitz.de/schoeffenwahl 

 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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