15 von Vereinen, Veranstaltern und Privatpersonen gestellte Anträge zum Abbrennen eines Brauchtumsfeuers in der Walpurgisnacht, am Vorabend des 1. Mai, wurden in diesem Jahr durch das Ordnungsamt der Stadt Chemnitz genehmigt. Die genehmigten Feuer lodern in Chemnitz u. a. an den nachfolgend neun aufgelisteten Orten - die Antragsteller der weiteren sechs durch die Ordnungsbehörde der Stadt genehmigten Brauchtumsfeuern wünschen ausdrücklich keine Veröffentlichung.
Öffentliche Maifeuer brennen in Chemnitz am Vorabend des 1. Mai hier:
Hartmann-Platz von 20 bis 24 Uhr
Sportplatz an der Clausstraße von 20 bis 24 Uhr
Sportplatz Guerickestraße 48 (Windweg) von 20 bis 24 Uhr
An der Walzenmühle/Ecke Eigenhufe von 20 bis 24 Uhr
Schulberg 5 in Glösa von 18 bis 23 Uhr
Kreisigstraße gegenüber der Eselsbrücke in Rabenstein von 18 bis 24 Uhr
Aussichtspunkt Pappel im Ortsteil Einsiedel von 20:30 bis 24 Uhr
Kirchweg im Ortsteil Euba von 21 bis 24 Uhr
Goetheweg 58-60/Ecke Rabensteiner Straße im Ortsteil Röhrsdorf von 19:30 bis 24 Uhr
Die Genehmigung solcher Brauchtumsfeuer wird auf Grundlage der Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz erteilt und ist bei der Ordnungsbehörde mindestens zehn Tage vor dem Termin einzureichen. Die Ausrichter eines solchen Feuers müssen geeignete Löschmittel vorhalten und Sicherheitsabstände beachten.
Details und Hinweise unter dem Stichwort „Offenes Feuer beantragen“ stehen hier im Netz:
Die Walpurgisnacht erhielt ihren Namen nach der Heiligen Walpurga, deren Gedenktag bis ins Mittelalter am Tag ihrer Heiligsprechung am 1. Mai gefeiert wurde. Als Tanz in den Mai hat es am Vorabend des Maifeiertags auch als urbanes, modernes Ereignis Eingang in den heutigen Alltag gefunden.