27.05.2013
Pressemitteilung 282

Gesundheitsamt rät zu Impfschutz gegen Masern


Das Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz rät dazu, den Impfschutz gegen Masern zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern. Besonders Eltern sind dazu aufgerufen, den Impfschutz ihrer Kinder zu kontrollieren. Hintergrund ist das vereinzelte Auftreten der Viruserkrankung in den Bundesländern Bayern, Berlin, Hamburg und Sachsen. Auch in Chemnitz wurde erstmals seit drei Jahren wieder ein Fall gemeldet.

 
Derzeit wird im Freistaat Sachsen eine erste Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln ab dem vollendeten 12. Lebensmonat und die zweite Impfung ab vollendetem 5. Lebensjahr empfohlen (Impfkalender). Bei Notwendigkeit (Inkubation mit Masern) kann diese zweite Impfung auch im Abstand von nur 4 Wochen zur ersten vorgezogen werden.
 
Es gibt keine Altersbegrenzung für eine Masernimpfung, d. h. alle für Masern empfänglichen Personenkönnen diese Standardimpfung vom Hausarzt erhalten.
 
Masern sind eine nur beim Menschen auftretende Infektionskrankheit, die sich durch Tröpfcheninfektion beim Husten, Sprechen oder Niesen auf ungeschützte Personen schnell übertragen kann.
 
Nach einer Inkubationszeit von 9 – 12 Tagen entwickeln sich erste Symptome, zunächst in Form von Infektzeichen der oberen Luftwege (Fieber, Schnupfen). Typisch ist in dieser Zeit das Auftreten von kalkspritzerartigen, so genannten Koplikschen Flecken an der Wangenschleimhaut. Bereits in dieser Phase ist die Erkrankung ansteckend.
 
Es folgt die zweite Phase der Erkrankung, die geprägt ist vom typischen bräunlich- rosafarbenen Ausschlag, dem so genannten Masern-Exanthem, das hinter den Ohren beginnt und in 4 – 7 Tagen nach unten über den Körper wandert. Beim Abklingen hinterlässt es oft eine „kleieartige“ Schuppung. Ansteckend bleibt man bis vier Tage nach Auftreten des Ausschlages. Auch in dieser Phase tritt erneut hohes Fieber auf.
 
Mögliche Komplikationen dieser Infektionskrankheit wie z. B. schwere Entzündungen der Mittelohren, Lungen und des Gehirns können auftreten.
 
Wer einmal an Masern erkrankt war, ist lebenslang vor einer neuen Ansteckung geschützt.
 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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