03.06.2013
Pressemitteilung 316

Wasserschäden bei Lebensmitteln und Hygiene-Tipps


Was nach Hochwassereinfluss beachtet werden sollte - Informationen aus dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt und dem Gesundheitsamt - Informationen im Netz auf www.chemnitz.de

Lebensmittel können durch Wasserschäden unbrauchbar werden – verursacht durch Fluss- und Meerwasser, Leitungs- und Regenwasser, Abwasser und Löschwasser, durch Schmelzwasser von Eis und Schnee sowie im Zusammenhang mit Hochwasser z. B. in Lebensmittellagern und in Privathaushalten. Vergiftungs- und Infektionsgefahren können dabei durch Abwässer und Abwässerschlämme auftreten, ausgelöst z.B. durch Düngemittel und Pflanzenschutzmittel aus landwirtschaftlichen Betrieben, Fäkalien und Klärschlämme aus Kläranlagen, Desinfektionsmittel und infektiöses Material aus Krankenhäusern sowie Benzin und Heizöl von Tankstellen.

Lebensmittel können regelrecht durchfeuchtet und durchnässt werden; zusätzlich können feuchtempfindliche Lebensmittel durch eine relativ hohe Luftfeuchtigkeit als indirekte Folge von Wasserschäden Wasser aufnehmen. In der Folge treten qualitätsbeeinflussende Veränderungen auf, die bis zur Verdorbenheit des Lebensmittels führen können. Dies zeigt sich z.B. an einer Klumpenbildung, am Zerfließen kristalliner Erzeugnisse, am Braunwerden getrockneter Lebensmittel und am Wachsen von Schimmel.
Metallische Lebensmittelverpackungen können korrodieren. Außerdem lässt die mechanische Stabilität von Pappkartonagen wie Umverpackungen bei Durchfeuchtung deutlich nach. Dadurch können die darin enthaltenen Kleinverbraucherverpackungen deformiert oder zerstört werden.

Zur Behandlung von Lebensmitteln nach Wasserschäden

Verpackte Lebensmittel und Getränke: Alle Lebensmittel, die von Hochwasser umspült wurden, sind als verunreinigt und möglicherweise infiziert anzusehen. Besteht der Verdacht, dass Gifte oder infektiöse Abwässer in das Hochwasser gelangt sein können, sind die betroffenen Lebensmittel in jedem Fall zu beseitigen.  

Ob die Lebensmittel verwendbar sind, ist ansonsten abhängig vom Schutz durch die Verpackung und der Gefährdung des Inhaltes beim Öffnen. Bei allen Lebensmitteln, deren Verpackung ausreichend Schutz geboten hat, muss zuvor die Verpackung gereinigt werden – dies betrifft abgeschlossene Metall- und Glaskonserven. Die Reinigung soll mit waschaktiven Substanzen und Bürsten erfolgen. Dabei sollen besonders die Verschlüsse sorgsam gereinigt werden und anschließend mit heißem Wasser nachgespült werden. Aus Sicherheitsgründen soll der Inhalt vor dem Verzehr gekocht werden.
Nicht mehr zu verwenden ist der Inhalt von Flaschen mit Schraub- oder Kronverschluss. Außerdem können Lebensmittel in verschweißten Aluminium- und Plastverpackungen oder Verbundfolien nicht mehr verzehrt werden, da sich bei längerer Wassereinwirkung die Verpackung insbesondere an Schweißnähten lösen kann.

Unverpackte Lebensmittel - Obst, Gemüse, Speisekartoffeln: Nach Einwirkung von Chemikalien wie bei Chemikalienbränden oder bei Überflutungen ist in jedem Fall eine Laboruntersuchung zu veranlassen. Der Rohverzehr ist auszuschließen bei Beeinträchtigungen durch Hochwasser oder Löschwasser. Die Lebensmittel müssen gereinigt und mindestens 10 Minuten gekocht werden.
Lebensmittel mit offensichtlichen Mängeln sind aus dem Verkehr zu ziehen. Dies trifft zu bei Verschmutzungen durch Ruß, bei Hitzeschädigungen und nach einem Durchweichen.

Kontakt: Lebensmittelüberwachungsbehörde (LÜVA) der Stadt Chemnitz, Sitz: Düsseldorfer Platz 1, 09111 Chemnitz, Ruf 0371/488-3901, Fax 0371/488-3999, E-Mail:  vetamt@stadt-chemnitz.de

Tipps zur Hygiene nach Hochwasser

Wasser und Schlamm in Überschwemmungsgebieten sind häufig mit Krankheitserregern und Parasiten belastet, die über Hand– und Mundkontakt sowie offene Wunden aufgenommen werden können. Personen, die mit Aufräumarbeiten befasst sind, sollten deshalb bestimmte Hygieneregeln einhalten: Älteste und wirksamste Schutzmaßnahme gegenüber Infektionskrankheiten ist nach wie vor eine konsequente  Händehygiene, vor allem vor dem Essen, Trinken und Rauchen: Hände mit fließendem (warmen) Wasser und Seife waschen,  wenn möglich, zusätzlich ein Händedesinfektionsmittel benutzen und wasserdichte Handschuhe tragen. Zusätzlich sollten bei den Aufräumarbeiten wasserabweisende oder wasserdichte Kleidung und Gummistiefel getragen werden.  Mit Schlamm verschmutze Flächen sollten nach dem Entfernen des groben Schmutzes mit sauberem Leitungswasser abgespült und mit einem Haushaltreiniger gründlich gesäubert werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen sollen die Flächen mit einem Flächendesinfektionsmittel behandelt werden.

Wasser für den menschlichen Gebrauch, also zum Trinken und Essen, für die Körperreinigung oder zum Waschen von Kleidung und Geschirr muss in jedem Falle Trinkwasserqualität (zentrale Trinkwasserversorgung oder Wasserwagen) haben. Über die Nutzung von Wasser aus Trinkwasserbrunnen im Überschwemmungsgebiet entscheidet nach Rücksprache das Gesundheitsamt auf der Grundlage einer Laboranalyse.

Verschmutzte Wäsche und Kleidung sind bei mindestens 60° C mit einem Vollwaschmittel in der Waschmaschine zu waschen. Nicht waschbare Textilien können mit einer professionellen chemischen, eventuell auch desinfizierenden Reinigung gesäubert werden. Bei Teppichen, Wohnraum- und Polstermöbeln, die Kontakt zum Überschwemmungswasser hatten, entscheidet das Material und geeignete Reinigungsverfahren über eine Weiternutzung oder Entsorgung.

Insekten-, Mäuse- oder Rattenplagen werden durch organische Abfälle gefördert. Deshalb sollten zur Entsorgung flüssigkeitsdichte, reißfeste Säcke genutzt werden. Im Zusammenhang mit überschwemmten Gebäudeteilen kann später auftretender Schimmelbefall gesundheitliche Auswirkungen haben.

Nicht zuletzt appelliert das Gesundheitsamt an einen kompletten Impfschutz, besteht doch bei  Aufräumarbeiten eine erhöhte Unfall- und Verletzungsgefahr. Eine Überprüfung des Tetanus-Impfschutzes mit einer eventuell notwendig werdenden Auffrischung (nach 10 Jahren, bei Verletzung schon nach 5 Jahren Abstand zur letzten Impfung) sollte dabei beachtet werden.

Kontakt: Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz, Sitz: Am Rathaus 8, 09111 Chemnitz, Ruf 0371/ 488-5832 und 0371/ 488-5320.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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