Jugendhilfeausschuss bestätigt Vorschlagsliste für Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung gestern der von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlage B-148/2013 zugestimmt und damit die „Vorschlagsliste Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 des Jugendhilfeausschusses der Stadt Chemnitz“ bestätigt.
Die Wahl der künftigen ehrenamtlich tätigen Jugendschöffen findet am Amtsgericht Chemnitz statt. Insgesamt bewerben sich 189 Frauen und 99 Männer für dieses Ehrenamt.
Diese Liste enthält die zur Veröffentlichung gesetzlich vorgeschriebenen Daten der Bewerberinnen und Bewerber und liegt im Amt für Jugend und Familie (Sitz: Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof, Bahnhofstraße 53) im Zimmer 245 in der Zeit vom 5. Juli bis 12. Juli 2013 zu jedermann Einsicht öffentlich aus.
Die öffentliche Auslegung wird nach der gestern erfolgten Bestätigung der Vorschlagsliste durch den Jugendhilfeausschuss im Amtsblatt der Stadt Chemnitz bekannt gemacht.
Die öffentliche Auslegung wird nach der gestern erfolgten Bestätigung der Vorschlagsliste durch den Jugendhilfeausschuss im Amtsblatt der Stadt Chemnitz bekannt gemacht.
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Stadt Chemnitz
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