Baumpflegearbeiten im Stadtgebiet – Sommer 2013 (III. Quartal - Ergänzung)
Die kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen sowie das Ergebnis aus dem aktuellen Sachverständigengutachten haben ergeben, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet von Chemnitz an den in den beigefügten Übersichten aufgeführten Bäumen notwendige Baumpflegearbeiten (Schnittmaßnahmen und Fällungen) erfolgen müssen.
Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen. Durchgeführt werden die in der Liste aufgeführten Fäll- und Schnittmaßnahmen ausschließlich im III. Quartal 2013 (siehe dazu auch die bereits veröffentlicht PM 412 vom 26.06.2013).
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchg dar.
Die konkreten Fäll- und Schnittmaßnahmen entnehmen Sie bitte der Anlage. Wo immer es die Platzverhältnisse zulassen, wird die Stadt Chemnitz/ Grünflächenamt eine Nachpflanzung veranlassen.
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Stadt Chemnitz
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