Information aus dem Bürgeramt: Zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen - Widerspruch kann jederzeit eingelegt werden
Mit der folgenden auch im Amtsblatt der Stadt Chemnitz und im Netz auf www.chemnitz.de veröffentlichten Öffentlichen Bekanntmachung werden Bürgerinnen und Bürgerinnen auf die Möglichkeit der Einlegung ihres Widerspruchs in folgender Angelegenheit aufmerksam gemacht: Die Meldebehörde darf nach § 33 Absatz 2 Sächsisches Meldegesetz Daten von Alters- und Ehejubilaren (Namen, Doktorgrad, Anschriften sowie Tag und Art des Jubiläums) veröffentlichen und an Presse, Rundfunk und andere Medien zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln. Altersjubilare sind Einwohner, die den 70. oder einen späteren Geburtstag begehen; Ehejubilare sind Einwohner, die die goldene Hochzeit oder ein späteres Ehejubiläum begehen. Dies gilt nicht, soweit der Betroffene der Veröffentlichung oder Übermittlung seiner Daten widerspricht.
Sprechzeiten der Bürgerservicestellen und weitere Auskünfte können unter der Behördenrufnummer 115 erfragt werden. Im Internet finden Sie die Informationen unter www.chemnitz.de > Bürgerservice > Bürgerservicestellen.
Informationen
Stadt Chemnitz