16.08.2013
Pressemitteilung 515

Stadt Chemnitz sucht noch Wahlhelfer für die Bundestagswahl


Bisher haben sich schon ca. 1.600 Bürger für den Einsatz als Wahlhelfer gemeldet – Ansprechpartner ist die Wahlbehörde der Stadt
Infos zum Thema im Netz unter www.chemnitz.de/wahlen

Am 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Wahl wird jeweils für jeden der 161 Wahlbezirke in der Stadt Chemnitz ein Wahlvorstand gebildet, der den reibungslosen Verlauf der Stimmabgabe und die Stimmenauszählung im jeweiligen Wahllokal am Wahlsonntag sicherstellt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Die Stadt Chemnitz sucht zur Absicherung der Wahlvorstandsbesetzungen noch ehrenamtliche Helfer, die bereit sind, am Sonntag, 22. September 2013 in einem Wahlvorstand tätig zu sein. Bürgerinnen und Bürger der Stadt sind aufgerufen, die Wahlbehörde durch ihre Bereitschaft zur Mitarbeit als Beisitzerin/Beisitzer in einem Wahlvorstand zu unterstützen – nachfolgend dazu zusammengefasst die wichtigsten Hinweise und Informationen für alle diejenigen, die als Wahlhelfer tätig sein möchten.
Insgesamt werden für den 22. September 2013 in Chemnitz ca. 1.800 Wahlhelfer benötigt, ca. 1.600 Bürger haben sich bisher bereits als Wahlhelfer für den Einsatz gemeldet.
 
Welche Aufgaben hat ein Wahlvorstand?
Der Wahlvorstand übernimmt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl in einem Wahlbezirk. Dazu gehören einerseits die Absicherung der Wahlhandlung während der Öffnungszeiten des Wahllokales (am Wahltag 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr) und andererseits die Ermittlung des Wahlergebnisses dieses Wahlbezirkes nach Schließung des Wahllokals (ab 18:00 Uhr). Ein Wahlvorstand setzt sich zusammen aus einem Wahlvorsteher, dessen Stellvertreter und 5 bis 7 Beisitzern.
 
Wer kann ehrenamtlicher Wahlhelfer für die Bundestagswahl werden?
Als ehrenamtlicher Wahlhelfer für die Bundestagswahl in der Stadt Chemnitz kann sich jeder deutsche Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, bereit erklären.
 
Wie und wo kann ich meine Bereitschaft als Wahlhelfer erklären?
Interessierte Bürgerinnen und Bürger wenden sich bitte an die Wahlbehörde Chemnitz, Getreidemarkt 3, Tel. 0371 488 7473, Fax 0371 488 1896, E-Mail: wahlhelfer@stadt-chemnitz.de. Es ist auch möglich, persönlich in der Wahlbehörde vorbeizukommen. Im Internet-Auftritt der Stadt Chemnitz findet sich außerdem unter dem Eintrag „Wahlen 2013“ eine Bereitschaftserklärung für die Mitarbeit in einem Wahlvorstand.
 
Welche Informationen zu meiner Person benötigt die Wahlbehörde? 
In der Bereitschaftserklärung, die jeder Wahlhelfer ausfüllen muss, und die Interessierte in der Wahlbehörde oder unter www.chemnitz.de/wahlen erhalten können, müssen folgende Angaben zur Person mitgeteilt werden:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Telefon, ggf. E-Mail, Kontoverbindung (erforderlich zur Zahlung des Erfrischungsgeldes)
 
Was erwartet mich am Wahltag im Wahllokal?
Jeder Wahlhelfer wird einem der 161 Chemnitzer Wahllokale zugeordnet. Hierbei ist die Wahlbehörde bemüht, den Einsatz möglichst in der Nähe des Wohnortes zu realisieren. Alle Wahlhelfer erhalten ein offizielles Berufungsschreiben, aus dem hervorgeht, wann und wo der Einsatz erfolgt. Die Wahlvorstände treffen sich 7:30 Uhr im Wahllokal. Dort weist die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher jeden Einzelnen in seine Aufgaben ein. Der Wahlvorsteher teilt ebenfalls zu diesem Zeitpunkt die Pausenzeiten mit. In der Regel ist es nicht erforderlich, dass alle Mitglieder des Wahlvorstandes den gesamten Tag im Wahllokal anwesend sind. Die Einteilung übernimmt der Wahlvorsteher. In der Zeit von 8 bis 18 Uhr ist dann der Wahlvorstand für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Wahllokal zuständig. Gegen 17:30 Uhr trifft sich der gesamte Wahlvorstand wieder im Wahllokal. Ab 18 Uhr, d.h. nach Schließung der Wahllokale, nimmt der Wahlvorstand die Ergebnisermittlung im Wahlbezirk vor. Der Wahleinsatz wird voraussichtlich gegen ca. 20:00 Uhr beendet sein.
 
Wie wird der Einsatz als Wahlhelfer in einem Wahllokal vergütet?
Jeder als Beisitzer eingesetzte Wahlhelfer erhält für den Wahltag ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30 €.
 
Wie und wann erfahre ich, wo ich eingesetzt worden bin?
Die Berufungsschreiben, die alle Wahlhelfer erhalten, werden ca. 3 Wochen vor der Wahl versandt. Aus diesem Schreiben geht unter anderem auch hervor, wo der Einsatz erfolgt.
 
Wären Sie auch bereit, die Leitung eines Wahlvorstandes zu übernehmen?
Dann wenden Sie sich bitte unter den oben angegebenen Kontaktangaben direkt an die Wahlbehörde. Wahlvorsteher erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 45 € und Stellvertreter eines Wahlvorstehers 35 €. 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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