Weihnachtsfrieden
Die Stadt Chemnitz veranlasst auch in diesem Jahr, dass während der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel 2013/2014 Maßnahmen unterbleiben, die in dieser Zeit als unangemessen empfunden werden. Ebenso wie in den Vorjahren gibt es den so genannten Weihnachtsfrieden.
In der Zeit vom 23. Dezember 2013 bis 3. Januar 2014 wird deshalb grundsätzlich auf die Mahnung und Vollstreckung von offenen Forderungen verzichtet, so der Stadtkämmerer Berthold Brehm. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn die Verjährung und damit der endgültige Ausfall der noch offenen Zahlung drohen würden.
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Stadt Chemnitz
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