19.12.2013
Pressemitteilung 799

Neu ab Januar 2014: Schwerbehindertenausweis im Chipkartenformat


Als  handliche Plastikkarte (Foto) präsentiert sich nun auch der Schwerbehindertenausweis so wie bereits Führerschein, Personalausweis und Bankkarten. Ausgestellt wird der der neue Schwerbehindertenausweis im Chipkartenformat in Chemnitz und in allen anderen sächsischen Kommunen ab Januar 2014.  

Einen Schwerbehindertenausweis erhalten behinderte Bürgerinnen und Bürger mit einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50. Für die Ausstellung des Ausweises ist weiterhin ein Passbild erforderlich, einzureichen beim Sozialamt der Stadt Chemnitz, Abteilung Soziale Leistungen, Sachgebiet Schwerbehindertenrecht im Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof (Bahnhofstraße 53).
Bisher konnte ein Schwerbehindertenausweis in Chemnitz persönlich im Kundenportal der Abteilung Soziale Leistung gegen Vorlage von Personalausweis und Passbild abgeholt werden. Dies ändert sich mit der ab Januar 2014 angebotenen Plastikkarte im Chipkartenformat, da der Druck der Ausweise zentralerfolgt und die Zustellung jeweils innerhalb weniger Tage per Post direkt an den Bürger erfolgt.  
 
Hinweis für Bürger, die bereits im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind: Bereits ausgestellte Schwerbehindertenausweise behalten weiterhin ihre Gültigkeit, d.h. ein Umtausch ist nicht erforderlich.
Mit der Neugestaltung des Schwerbehindertenausweises im Chipkartenformat kommt die Bundesregierung einer Maßgabe der UN-Behindertenrechtskonvention nach.
 
Kontakt: Für Rückfragen wenden sich Bürgerinnen und Bürger bitte an die Stadt Chemnitz, Sozialamt / Abteilung Soziale Leistungen, Sachgebiet Schwerbehindertenrecht/Landesblindengeld – Sitz: Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof, Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz, Ruf 0371/488-5055. 
 
 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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