Brücke Kaßbergauffahrt: Zustand macht Einschränkungen notwendig
Bei einer turnusmäßigen Hauptprüfung der Brücke Kaßbergauffahrt über die Chemnitz und die Fabrikstraße wurden im März Schäden festgestellt, die umgehendes Handeln erforderlich machen. Die festgestellten Risse am Bauwerk erfordern weitere Kontrollen und Bauwerksuntersuchungen.
Deshalb ist es erforderlich, im Bereich des Brückenbauwerkes die zulässige Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge auf max. 30 km/h und für LKW und Busse zusätzlich auf 10 km/h zu reduzieren. Umgesetzt wird die Geschwindigkeitsbegrenzung in der kommenden Woche. Damit kann erreicht werden, dass vorerst eine weitere und verkehrssichere Nutzung des Bauwerkes ermöglicht wird, auch wenn weitere Einschränkungen zukünftig nicht ausgeschlossen werden können. Die Brücke wurde wie in der entsprechenden DIN vorgesehen alle sechs Jahre einer Hauptprüfung und alle drei Jahre einer einfachen Prüfung unterzogen. Zudem wird zweimal im Jahr eine Besichtigung des Zustands vorgenommen.
Weitere festgestellte Schäden an der Natursteinbrüstung wurden bereits abgesperrt. Hier besteht die Möglichkeit, diese Schäden vorläufig instand zu setzen. Die Beauftragung ist in Arbeit, mit der Realisierung ist in der zweiten Aprilhälfte zu rechnen. All diese Arbeiten werden aber nicht eine grundlegende Instandsetzung des im Jahre 1871 errichteten Bauwerkes ersetzen können. Ein Zeitraum dafür kann derzeitig noch nicht genannt werden.
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Stadt Chemnitz
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