Baumpflegearbeiten im Frühjahr/Sommer 2014 (II. und III. Quartal)
Baumpflegearbeiten mit Schnittmaßnahmen und Fällungen müssen im Frühjahr und Sommer 2014 im Stadtgebiet von Chemnitz aus Gründen der Verkehrssicherheit vorgenommen werden. Dies haben die kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen und das Ergebnis des aktuellen Sachverständigengutachtens ergeben. Das Grünflächenamt weist darauf hin, dass es sich bei allen anstehenden Arbeiten ausnahmslos um dringliche Maßnahmen handelt, die zur Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen und ausschließlich im II. und III. Quartal 2014 durchgeführt werden.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchg dar.
Wo immer es die Platzverhältnisse zulassen, wird das Grünflächenamt eine Nachpflanzung veranlassen. Detaillierte Aussagen zu den Gründen der Fällungen und Schnittmaßnahmen entnehmen Sie bitte den zwei Übersichten (Anhang).
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Stadt Chemnitz
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