22.05.2014
Pressemitteilung 302

Erster Schritt zur Umsetzung des mittelfristigen Konzepts der Städtischen Musikschule Chemnitz für die Jahre 2013 bis 2018


Der Stadtrat Chemnitz ist in seiner Sitzung gestern dem von der Kulturverwaltung vorgelegten Paket von vier Beschlussvorlagen zur Städtischen Musikschule Chemnitz gefolgt. Mit seinem Votum hat das Gremium „Grünes Licht“ gegeben für die erforderliche Neufassung der grundlegenden Rahmenbedingungen der Schule und damit zugleich - wie für 2014 vorgesehen - den ersten Schritt zur Umsetzung des mittelfristigen Konzepts der Einrichtung für die Jahre 2013 bis 2018 getan. Die von der Kulturverwaltung entsprechend dem vom Stadtrat in 2013 geforderten und auch beschlossenen Konzept erarbeiteten Beschlussvorlagen wurden mit dem Elternrat der Musikschule abgestimmt (PM 231 vom 29.04.2014 – www.chemnitz.de). 

Beschlossen wurden die Benutzungssatzung der Städtischen Musikschule Chemnitz (B-070/2014), die Gebührensatzung der Stadt Chemnitz für die Städtischen Musikschule Chemnitz (B-067/2014) und die Honorarordnung der Städtischen Musikschule Chemnitz (B-001/2014) sowie die 2. Änderung der Entgeltordnung für die Überlassung von Instrumenten der Städtischen Musikschule Chemnitz (B-069/2014).
 
Mit dem Votum des Stadtrates erhält die Städtische Musikschule Chemnitz die notwendige Handlungsgrundlage, ihre wichtige kultur- und bildungspolitische Aufgabe und ihren neben Kindertageseinrichtungen und allgemeinbildenden Schulen eigenständigen pädagogischen und kulturellen Auftrag zu erfüllen und entsprechend dem Bedarf und der Nachfrage zugleich auch weiter zu entwickeln. Dafür stellt die Stadt in 2014 einen Zuschuss in Höhe von 1,3 Millionen Euro im Haushalt zur Verfügung. Die Schwerpunkte der Musikschulausbildung liegen insbesondere in der Breitenförderung, dem Einzel- und/oder Gruppenunterricht, der Talentförderung sowie den Ensembles– und Orchesterarbeiten.
 
Zu den Beschlüssen:
 
Benutzungssatzung der Städtischen Musikschule Chemnitz: Die Änderungen umfassen Formalien, welche sich in der täglichen Arbeit der Musikschule als notwendig erweisen sowie die Anpassung auf die Einführung des mit Beginn des neuen Schuljahres ab August 2014 angebotenen neuen Kombiunterrichts.
 
Gebührensatzung der Städtischen Musikschule Chemnitz: Inhalt ist eine Gebührenerhöhung um durchschnittlich fünf Prozent, die sich erforderlich macht auf Grund der stetig steigenden Nebenkosten. Eine bedeutende Umstellung erfolgt mit der Einführung des Kombiunterrichts – hier werden Partnerunterricht, Gruppenunterricht (Vokal- und Instrumental) sowie der Einzelunterricht 30 Minuten ineinander verschmolzen und eine Kombination von wöchentlichem Einzelunterricht 30 Minuten oder Paarunterricht 45 Minuten oder Gruppenunterricht zu 60 Minuten angeboten. Durch die Pädagogen werden die jeweiligen Unterrichtsformen sowie die Gruppen von maximal drei Schülern zusammengestellt. Der weiter angebotene Einzelunterricht wird künftig mit einer Dauer von 45 Minuten zur Förderung besonders begabter Schüler angeboten.
Ebenfalls neu ist die Einführung eines jährlichen Grundbetrages in Höhe von 100 Euro vor Gewährung der Sozialermäßigung. Dieser ist grundsätzlich zu zahlen und begründet sich mit der Zusammensetzung der Regelbedarfsstufen, die je nach Alter der Schüler eine monatliche Pauschale von 32 bis 42 Euro für Bildung, Freizeit, Unterhaltung und Kultur enthalten und für das Erteilen des Unterrichtes an der Städtischen Musikschule mit eingesetzt werden sollten. Die Sozialermäßigung wird in Höhe von 50 Prozent wird auf Antrag gewährt, wird ein Chemnitzpass vorgelegt, ausgestellt auf den Schüler bzw. bei minderjährigen Schülern auf den gesetzlichen Vertreter. Ermäßigungen für Geschwister (Familienermäßigung) gelten für das zweite, dritte und folgende Kinder. Weitere Gebührenermäßigungen betreffen laut Satzung z. B. auch die Förderung im Bereich der Behindertenausbildung sowie der Förderung der Ensemblearbeit.
 
Honorarordnung der Städtischen Musikschule Chemnitz: Die Honorarsätze für die musikalische Früherziehung werden erhöht und für den einzuführenden Kombiunterricht neu aufgenommen; neu ist ebenfalls die Einführung eines Grundhonorars für neu verpflichtete Pädagogen während der ersten vier Schuljahre. Erhöht werden die Pauschalbeträge für Betreuung und Teilnahme von Schülern an den Wettbewerben „Jugend musiziert“ und damit auch der qualitativ hochwertige Unterricht der Pädagogen anerkannt. Neu ist ebenfalls die Zahlung von Zuschlägen an Pädagogen, um Anreiz zu schaffen für den Aufbau eines für die repräsentative Arbeit der Musikschule stabilen Orchesters sowie beständigen Kinderchors.
 
2. Änderung der Entgeltordnung für die Überlassung von Instrumenten der Städtischen Musikschule Chemnitz: Mit der beschlossenen Änderung erfolgt eine auf Grund stetig steigender Beschaffungs- sowie auch Wartungskosten für Instrumente erforderliche Erhöhung der privatrechtlichen Entgelte in Höhe von durchschnittlich fünf Prozent. Die Mehrerträge für die Musikschule sollen für die Anschaffung neuer bzw. die Reparatur vorhandener Instrumente verwendet werden.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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