Bürgeramt: Terminvergabe für Bürgeranliegen in der Meldebehörde nutzen – Vereinbarung über Behördenrufnummer 115
Die Sommerferien- und damit Reisezeit macht für manchen beim Blick in die Reisedokumente vor Reiseantritt noch einen Gang in die Meldebehörde im Bürgerhaus am Wall erforderlich. Die deshalb gerade in diesen Tagen erhöhte Besucherfrequenz nimmt das Bürgeramt der Stadt Chemnitz noch einmal zum Anlass, an die Möglichkeit einer Terminreservierung vorab z. B. für die Beantragung von Reisepass und Kinderreisepass zu erinnern. So können Bürgerinnen und Bürger, die die Meldebehörde aufsuchen möchten bzw. müssen, die Wartezeit ganz gezielt verkürzen. Die Terminvergabe erfolgt montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr telefonisch über die Behördenrufnummer 115.
Für folgende Dienstleistungen in der Meldebehörde können Bürgerinnen und Bürger vorab einen Termin reservieren:
· Anmeldung Wohnsitz bei Zuzug nach Chemnitz
· Ummeldung Wohnsitz innerhalb von Chemnitz
· Beantragung Personalausweis
· Beantragung Reisepass
· Beantragung Kinderreisepass
· Beantragung Führungszeugnis
· Beantragung Auszug Gewerbezentralregister.
Termine werden ausschließlich für die Meldebehörde im Bürgerhaus am Wall, Düsseldorfer Platz 1, 09111 Chemnitz vergeben.
Reserviert werden können Termine über die 115 für folgende Zeiten:
Montag und Freitag: 8:30 bis 11:50 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8:30 bis 11:30 Uhr und 13:30 bis 17:50 Uhr
Für Mittwoch und Samstag erfolgt keine Terminvergabe.
Damit die Mitarbeiter der Meldebehörde ausreichend Zeit für die Bearbeitung der jeweiligen Bürger-Angelegenheit haben, wird bei der Terminreservierung darum gebeten, die gewünschten Leistungen auch konkret anzugeben. Die vereinbarten Termine sollten bitte eingehalten werden, da bei Verspätung der Termin hinfällig wird. Sollte ein vereinbarter Termin nicht mehr benötigt werden, wird um rechtzeitige Absage gebeten.
Was die Besucherfrequenz betrifft, so wurden in den vergangenen Juni-Wochen in der Meldebehörde der Stadt an den Dienstagen und Donnerstagen im Durchschnitt zwischen 350 und 450 Bürgeraufrufe gezählt - das sind wesentlich mehr als an Sprechtagen außerhalb der Reisezeit.
Hinweis: Bei der Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepasses ist die Vorlage der Eheurkunde oder, falls nicht verheiratet, der Geburtsurkunde zwingend erforderlich. Kann keine Urkunde vorgelegt werden, ist eine Bearbeitung nicht möglich.
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Stadt Chemnitz
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