16.07.2014
Pressemitteilung 411

Landtagswahl 2014:
Bürger können sich als Wahlhelfer engagieren


Alle Informationen zur Wahl und zur Mitarbeit in einem Wahlvorstand im Netz auf www.chemnitz.de/wahlen

Am Sonntag, 31. August 2014 findet die Wahl zum Sechsten Sächsischen Landtag statt. Für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Wahl wird für jeden der 161 Wahlbezirke in der Stadt Chemnitz ein Wahlvorstand gebildet, der den reibungslosen Verlauf der Stimmabgabe und die Stimmenauszählung im jeweiligen Wahllokal am Wahlsonntag sicherstellt. Insgesamt werden in Chemnitz für die Durchführung der Landtagswahl 1.500 Wahlhelfer für die Mitarbeit im Wahlvorstand oder gern auch leitend als Vorsteher oder Stellvertreter des Wahlvorstandes gebraucht. Die Wahllokale sind an den Wahltagen von 8 bis 18 Uhr geöffnet. 

Zur Arbeit der Wahlvorstände: Um 7:30 Uhr treffen sich die Mitglieder des Wahlvorstandes im Wahllokal, erhalten hier eine kurze Einweisung in ihre Aufgaben und es erfolgt auch die Einteilung in Einsatz- und Pausenzeiten, so dass sich ein Einsatz im Allgemeinen nicht über den ganzen Tag erstrecken wird. Die Wahlbehörde ist deshalb auch wie bei den vorhergehenden Wahlen wieder bestrebt, Wahlhelfer in Wohnnähe einzusetzen. Gegen 17:30 Uhr trifft sich der gesamte Wahlvorstand zur Vorbereitung und Durchführung der Ergebnisermittlung wieder im Wahllokal. Nach der Ergebnisermittlung ist der Einsatz beendet.
 
Für die ehrenamtliche Tätigkeit in einem Wahlvorstand erhalten die Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld: Für die Mitarbeit in den Allgemeinen Wahlvorständen erhalten Vorsteher 45 Euro, Stellvertreter 35 Euro und Beisitzer 30 Euro. Für die Mitarbeit in den Briefwahlvorständen erhalten Vorsteher 40 Euro, Stellvertreter 30 Euro und Beisitzer 25 Euro.
 
Kontaktadresse: Bürgerinnen und Bürger, die durch ihre Mitarbeit in einem Wahlvorstand die Arbeit der Wahlbehörde der Stadt Chemnitz bei der Durchführung der Landtagswahl unterstützen möchten, senden bitte ihre Bereitschaftserklärung per Post an die Adresse Stadt Chemnitz, Wahlbehörde, 09106 Chemnitz. Übermittelt werden kann die Bereitschaftserklärung auch per Fax 0371/488-1896 oder E-Mail wahlhelfer@stadt-chemnitz.de
 
Die Bereitschaftserklärung kann auch abgegeben werden – an den Informationspunkten im Rathaus, Markt 1, im Bürgerhaus Am Wall, Düsseldorfer Platz 1, im Bürger- und Verwaltungszentrum Moritzhof, Bahnhofstraße 53, im Technischen Rathaus, Annaberger Straße 89 sowie in den Bürgerservicestellen der Stadt und natürlich in der Wahlbehörde selbst, Getreidemarkt 3.
 
Bürgerinnen und Bürger können sich zu Fragen, den Einsatz als Wahlhelfer betreffend gern auch unter der Behördenrufnummer 115 informieren.
 
Die Berufungsschreiben werden ca. 3 bis 4 Wochen vor der Wahl versandt. Bürgerinnen und Bürger, die eine Bereitschaftserklärung abgegeben haben, aber in diesem Zeitraum von ca. 3 bis 4 Wochen vor der Wahl kein Berufungsschreiben erhalten, müssen jedoch bitte damit rechnen, dass die Festlegung ihres Einsatzes noch bis zum Freitag vor der Wahl operativ erfolgen kann.
Ergeben sich zwischenzeitlich Änderungen zu den in der Bereitschaftserklärung angegebenen Daten, werden die betreffenden Bürgerinnen und Bürger gebeten, umgehend die Wahlbehörde zu informieren.
 
Ansprechpartner: Wahlbehörde der Stadt Chemnitz, Gabriele Rantzuch, Ruf 0371/ 488-7473.
Informationen im Netz: www.chemnitz.de/wahlen

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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