24.07.2014
Pressemitteilung 423

Neue Zuständigkeit bei Genehmigung für Kinder bei Veranstaltungen


Ausnahmegenehmigungen zur Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen erteilt ab dem 1. August die Abteilung Jugendarbeit im Amt für Jugend und Familie. Bis dahin bleibt die Abteilung Sozialdienst zentrale Anlaufstelle. Die Genehmigung ist erforderlich, wenn Kinder beispielsweise bei Theater- und Musikaufführungen, Werbeveranstaltungen oder bei Film- und Fernsehaufnahmen mitwirken. Hintergrund ist das grundsätzliche Verbot der Beschäftigung von Kindern laut Jugendarbeitsschutzgesetz.

Der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung ist beim Gewerbeaufsichtsamt und auf www.chemnitz.de (Forum und Onlinedienste) erhältlich. Zunächst sind dabei die Unterschriften von Hausarzt und Schule einzuholen. Danach ist eine persönliche Vorsprache der Eltern gemeinsam mit dem Kind im Amt für Jugend und Familie verpflichtend – die Bearbeitung erfolgt sofort. Den Antrag geben die Eltern dann bei dem Veranstalter bzw. Arbeitgeber ab. Abschließend ist der Veranstalter bzw. Arbeitgeber verpflichtet, die Ausnahmegenehmigung beim Gewerbeaufsichtsamt zu beantragen.
 
Ansprechpartner für die Stellungnahme im Amt für Jugend und Familie:
 
Stadt Chemnitz
Amt für Jugend und Familie
Abteilung Jugendarbeit
Herr Peter Bindrich
Bahnhofstraße 53
09111 Chemnitz
Tel.: 0371 488-5949

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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