Damit das TIETZ auch weiterhin ein zentraler und beliebter Anlaufpunkt der Chemnitzerinnen und Chemnitz in Sachen Bildung, Kultur und Kunst bleibt und dies gezielt entwickelt, ausgebaut und damit fortgeführt werden kann, hat der Stadtrat heute in seiner Sitzung zum 1. Juli 2015 die Bildung einer neuen Organisationseinheit unter der Bezeichnung „Amt 41 – Kulturbetrieb“ beschlossen und als Voraussetzung die Auflösung des Eigenbetriebes Das TIETZ. Im künftigen Kulturbetrieb werden die bisher unter dem Dach des Eigenbetriebes etablierten Einrichtungen Stadtbibliothek, Volkshochschule und Museum für Naturkunde mit den städtischen Einrichtungen Kulturbüro, Musikschule und Stadtarchiv unter einer Leitung und Verwaltung zusammengeführt. Die Zuordnung zum Dezernat 5 bleibt erhalten. Mit der Neuorganisation werden alle Kulturaufgaben der Stadt (mit Ausnahme der Kunstsammlungen Chemnitz und der Städtischen Theater Chemnitz) gebündelt und der Ort des TIETZ als Standort für Kultur in Chemnitz gestärkt.
Außerdem beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, alle Stellen und Beschäftigten des TIETZ in die Stadtverwaltung zu integrieren und die organisatorisch, personalwirtschaftlich und finanztechnisch erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen. Die Einbeziehung des Stadtarchives in die Struktur des neuen Kulturbetriebes schafft die Möglichkeit, durch gemeinsam organisierte Veranstaltungen Synergien zu nutzen und sich ein breiteres Publikum zu erschließen. Darüber hinaus soll bis Ende März 2015 ein Gesamtkonzept für die im TIETZ untergebrachten Kultureinrichtungen Stadtbibliothek, Volkshochschule und Naturkundemuseum vorgelegt werden, wobei die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Zukunftskonzept TIETZ" zu berücksichtigen sind.
Hintergrund: Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 18.12.2013 mit Beschluss B-280/2013 „Stadtverwaltung 2020“ der Stadtverwaltung den Prüfauftrag „Integration des Kulturbüros in ein anderes Amt, alternativ Auflösung des Eigenbetriebs Das TIETZ“ erteilt. Unter Beteiligung aller Fraktionen wurde das Thema im Strategieausschuss geprüft und im Ergebnis formuliert, dass das TIETZ als Standort für Kultur in Chemnitz gestärkt werden, das Kulturbüro in das Gebäude integriert und die bestehende Parallelstruktur in der Verwaltung der Kultureinrichtungen beseitigt werden sollen. Im Ergebnis einer Organisationsuntersuchung wurde die Gründung eines durch das Zusammenlegen der Verwaltungen und den Wegfall von Parallelstrukturen effizienten Kulturbetriebes favorisiert, mit dem mittelfristig Synergien genutzt werden, ohne an den Leistungen der Einrichtungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sparen zu müssen.
Die Einrichtungen Stadtbibliothek, Volkshochschule, Museum für Naturkunde, Kulturbüro (neu: Kulturmanagement) und Musikschule bleiben in ihrem Aufgabenspektrum unverändert und erhalten jeweils den Status einer Abteilung im Kulturbetrieb. Alle Aufgaben der Verwaltung der Einrichtungen werden in einer Abteilung Verwaltung zentralisiert, um damit auch Synergien zu schaffen und eine bessere Vertretbarkeit zu organisieren.
Das TIETZ als nicht zuletzt auch stadtbildprägendes Gebäude wird der Sitz des Kulturbetriebes und seiner Abteilungen. Die Musikschule sowie das Stadtarchiv bleiben trotz Zugehörigkeit zum Kulturbetrieb an ihrem jeweils bisherigen Standort.
Parallel zum Prüfauftrag mit Beschluss B-280/2013 hatte der Stadtrat in seiner Sitzung am 18.12.2013 mit Beschluss B-276/2013 den ergänzenden Auftrag an eine Arbeitsgruppe erteilt, ein Gesamtkonzept für die weitere Entwicklung des TIETZ vorzulegen. Das Ergebnis wurde an die Stadtratsfraktionen im September 2014 ausgereicht und ist vom zukünftigen Leiter bzw. Kulturmanager des Kulturbetriebes in die weitere Ausgestaltung des Kulturbetriebes optimal zu integrieren.
Honorarordnung und Entgeltordnung der Volkshochschule beschlossen
Beschlossen wurden heute auch zwei auf der Tagesordnung der Sitzung stehende Beschlussvorlagen zur Volkshochschule: Die Honorarordnung (B-261/2014) regelt die Honorarsätze der frei- und nebenberuflichen Mitarbeiter der Volkshochschule Chemnitz. Die Entgeltordnung (B-232/2014) regelt die Bestimmungen, nach denen für die Teilnahme an den Veranstaltungen und die Inanspruchnahme von Leistungen der Volkshochschule - soweit diese Angebote nicht entgeltfrei sind - privatrechtliche Entgelte erhaben werden. Beide Ordnungen treten zum 02.01.2015 in Kraft.