Überholverbot für LKW auf dem Südring wird angeordnet
Auf dem Südring können Lkw über 3,5 t im Steigungsbereich zwischen Helbersdorfer Straße und Brücke Stollberger Straße nicht zügig überholen. Aus diesem Grund gilt ab dem 9. Dezember 2014 auf dem Südring im Abschnitt von der Helbersdorfer Straße bis zur Rampe Stollberger Straße ein Überholverbot für Lkw.
Mit dieser Maßnahme soll die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs verbessert werden. Weiterhin wird auch eine Reduzierung der Lärm- und Abgasbelastungen erwartet.
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Stadt Chemnitz
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