18.12.2014
Pressemitteilung 720

Neue Entgeltordnung und Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Chemnitz


In seiner gestrigen Sitzung hat der Stradtrat eine neue Entgelt- und Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Chemnitz beschlossen. 

Neu ist darin die Einführung von Aboverträgen für die Lastschriftabbuchung des Jahresentgelts. Wer diese Möglichkeit nutzt, zahlt weiterhin 18 Euro Jahresbeitrag. Für alle anderen Nutzer erhöht sich der Jahresbeitrag um zwei Euro auf 20 Euro.
 
Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bleibt die Bibliotheksnutzung weiterhin kostenfrei. Ermäßigte Entgelte für Schüler über 18 Jahre, Studenten und Chemnitzpassinhaber bleiben erhalten. Neu ist auch ein ermäßigtes Entgelt für Danke-Card-Inhaber, die die Bibliothek bisher kostenlos nutzen konnten. Optional wird eine Kombikarte für die Bibliothek und das Museum für Naturkunde angeboten.
 
Zusätzliche Entgelte werden für Lieferungen und Bestellungen innerhalb des Stadtnetzes, für Bestellungen und Vormerkungen eingeführt. Entgelte für Rückgabe- und Zahlungaufforderungen wurden angepasst.
 
Die Arbeitsgruppe zum TIETZ-Konzept bestehend aus TIETZ-Mitarbeitern, Stadtratsmitgliedern und externen Beratern hatte sich für eine moderate Erhöhung im Sinne der Grundversorgung entschieden. Gleichzeitig sollte die Verkürzung der Öffnungszeiten in den Zweigstellen Yorck-Gebiet und Vita-Center zurückgenommen werden. Deshalb werden im kommenden Jahr beide Zweigstellen wieder an drei Tagen geöffnet sein. Die genauen Öffnungszeiten und -tage werden noch bekannt gegeben.

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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