Pornitzstraße bekommt Anwohnerparkzone
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss hat gestern die Ausweisung einer Bewohnerparkzone in der Pornitzstraße beschlossen.
Die Parkplatzsituation auf der Pornitzstraße steht durch die unmittelbare Nachbarschaft zum Landesarbeitsgericht, dem Verwaltungsgericht und dem Landesamtes für Familie und Soziales im Spannungsfeld verschiedener Interessengruppen. Dadurch entstehen den Bewohnern in der Pornitzstraße Einschränkungen im Alltag. Am Tag ist der Belegungsgrad der Parkflächen mit rund 110 Prozent sehr hoch, damit stehen für Anwohner keine freien Stellplätze zur Verfügung. Lediglich in den Abend- und Nachtstunden entspannt sich die Situation. Bewohner der Pornitzstraße, die in Schichten arbeiten oder nicht berufstätig sind, haben tagsüber so gut wie keine Möglichkeit, in fußläufig zumutbarer Entfernung einen Stellplatz für ihr Auto zu finden.
Die Ausweisung der Bewohnerparkzone erfolgt auf der Grundlage des nachgewiesenen erheblichen Stellplatzmangels für die ortsansässige Bevölkerung, fehlender privater Stellplätze und einer gleichzeitigen Überlastung des öffentlichen Parkraumes durch gebietsfremde Langzeitparker. Grundlage für Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist § 45 der STVO.
Die Kosten für die Beschilderung der Bewohnerparkzone betragen ca. 850 Euro (brutto). Je Parkausweis entsteht eine Verwaltungsgebühr von 30,00 Euro pro Jahr für die Bewohner.
Die neue Bewohnerparkzone soll bis Ende Mai eingerichtet werden. Die Anwohner der Pornitzstraße erhalten ca. drei Wochen vor Wirksamkeit der Verkehrsbeschilderung eine ausführliche Information der Verkehrsbehörde im Tiefbauamt über die Antragstellung, den Umfang und die Kennzeichnung der Bewohnerstellplätze.
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Stadt Chemnitz
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