Aufgefundene Jungvögel möglichst am Fundort belassen
Das Umweltamt informiert
Frühling ist auch die Zeit, wo der Nachwuchs vieler Vogelarten das schützende Nest verlässt. Hier nun außerhalb des Nestes werden diese noch über mehrere Wochen von den Altvögeln gefüttert und erlangen erst ganz allmählich die Selbstständigkeit.
Wiederholt wird in diesen Wochen von besorgten Bürgern bei der Naturschutzbehörde angefragt, was mit gefundenen Jungvögeln geschehen soll. Denn ohne Elterntier in der Nähe erwecken Jungvögel häufig den Eindruck, dass sie, um zu überleben, die Hilfe des Menschen benötigen. Meistens sind jedoch die Altvögel im Moment der Beobachtung einfach nur auf Nahrungssuche. Die Fütterungsintervalle variieren je nach Art. So sind bei Vogelarten mit Kropf, wie Greifvögel und Tauben, die Pausen zwischen den Fütterungen recht groß. Man sollte deshalb zuerst aus angemessener Entfernung und von den Altvögeln unbemerkt längere Zeit beobachten, ob die Jungen wirklich nicht mehr gefüttert werden. Denn grundsätzlich sollte man diese am Fundort belassen.
Wird bei ununterbrochener Beobachtung von etwa einer Stunde keine Fütterung festgestellt, ist es erlaubt, bei ausreichender Sachkenntnis, Zeit und Unterbringungsmöglichkeit den Jungvogel vorrübergehend in Pflege zu nehmen, ohne gegen geltende Naturschutzbestimmungen zu verstoßen. Weitere Infos finden sich unter www.wildvogelhilfe.de.
In Fällen, wo den Jungvögeln augenscheinlich Gefahr droht, wie z. B. wenn sie am Straßenrand sitzen, sollte man von diesem Grundsatz abweichen und den Vogel an eine geschützte Stelle wie Hecke oder Baum setzen. Die Jungvögel dürfen aber nicht allzu weit von der Fundstelle entfernt werden, damit die Altvögel noch die Bettellaute ihres Nachwuchses hören können. Im Gegensatz zu anderen jungen Wildtieren, wie Rehe, Hase oder Kaninchen, können in solchen Situationen Vögel unbesorgt in die Hand genommen werden. Der menschliche Geruch ist für die Altvögel bedeutungslos.
Informationen
Stadt Chemnitz