Stadtrat beschließt weiteren Schritt zur Umsetzung des Musikschule-Konzeptes
Der Stadtrat Chemnitz hat gestern ein Paket von drei Beschlussvorlagen zur Städtischen Musikschule Chemnitz beschlossen. Damit erfolgt ein weiterer Schritt zur Umsetzung des mittelfristigen Konzepts der Einrichtung für die Jahre 2013 bis 2018. Die Vorschläge wurden mit dem Elternrat der Musikschule abgestimmt
Beschlossen wurden die Benutzungssatzung der Städtischen Musikschule Chemnitz (B-079/2015), die Gebührensatzung der Stadt Chemnitz für die Städtische Musikschule Chemnitz (B-081/2015) und die Honorarordnung der Städtischen Musikschule Chemnitz (B-082/2015).
Die Schwerpunkte der Musikschulausbildung liegen insbesondere in der Breitenförderung, dem Einzel- und/oder Gruppenunterricht, der Talentförderung sowie den Ensembles– und Orchesterarbeiten und der Nachwuchsförderung.
Benutzungssatzung der Städtischen Musikschule Chemnitz: Die Änderungen umfassen die Anpassung, auf Grund des mit Beginn des Schuljahres ab August 2015, neuen Angebotes der Grundausbildung und die Einführung einer sogenannten Probe- bzw. Schnupperstunde.
Gebührensatzung der Städtischen Musikschule Chemnitz: Inhalt ist die Aufnahme der Grundausbildung und eine Gebührenerhebung für Korrepetition für Schüler bei denen die Ausbildung mit einer musikalischen Begleitung (Korrepetition) nicht im Rahmen der Ausbildung zwingend erforderlich ist. Unverändert bleibt die erforderliche kostenfreie Korrepetition für Schüler im Rahmen ihrer Ausbildung. Insbesondere für Prüfungen, Wettbewerbe sowie Vorspiele.
Honorarordnung der Städtischen Musikschule Chemnitz: Die Honorarsätze für den Gruppenunterricht werden erhöht und für die einzuführende Grundausbildung neu aufgenommen.
Informationen
Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz
Stadt Chemnitz