Stadtrat beschließt Verschmelzung von Technologie Centrum Chemnitz und Technopark Chemnitz
Der Stadtrat hat gestern die Verschmelzung des Technologie Centrums Chemnitz GmbH (TCC)und der TechnoPark Chemnitz GmbH (TPC) zum Technologie Centrum Chemnitz GmbH (TCC) beschlossen. Die Vertreter der Stadt wurden ermächtigt, in den Gesellschaftergremien die nötigen Beschlüsse zur Verschmelzung zu fassen und den Gesellschaftervertrag entsprechend anzupassen. Die Verschmelzung der beiden Unternehmen soll rückwirkend zum 1. Januar 2015 erfolgen.
Die Zusammenführung der beiden Gesellschaften wird angestrebt, da die zwei Gesellschaften einen sehr ähnlichen Gesellschaftszweck haben. Dabei wurde in der Vergangenheit sowohl durch inhaltliche Kooperation als auch durch personelle Zusammenarbeit der Geschäftsführungsprozess des TCC/TPC bereits optimiert. Dennoch werden durch die Verschmelzung weitere Optimierungspotentiale gesehen, die im Sinne einer besseren und zugleich effizienteren Aufgabenerfüllung erschlossen werden sollen.
Das fusioniert Unternehmen wird von den der beiden Gesellschaften TCC und TPC bisher wahrgenommen Aufgaben in vollem Umfang weiterführen.
Während der TPC bisher unter dem Namen TechnoPark Chemnitz GmbH firmiert, wird vorge-schlagen, dass das neue fusionierte Unternehmen künftig den Namen Technologie Centrum Chemnitz GmbH übernimmt. Dieser auch in den Aufsichtsräten der Unternehmen mehrfach diskutierte Vorschlag resultiert aus dem regionalen und teilweise überregionalen Bekanntheitsgrad des Namens „TCC“.
An dem fusionierten Unternehmen wird die Stadt Chemnitz einen Anteil von 98 % und die TU Chemnitz von 2 % halten. Der Aufsichtsrat des Unternehmens soll künftig aus sechs Mitgliedern der Stadt Chemnitz und einem Mitglied der TU Chemnitz bestehen. Die Wahl des neuen Aufsichtsrates ist für Herbst 2015 geplant. Dabei wird dem Stadtrat vorgeschlagen, dass seitens der Stadt Chemnitz neben den von den Fraktionen zu benennenden Vertretern und der Oberbürgermeisterin als Verwaltungsvertreterin, auch ein Vertreter der IHK Chemnitz als externer Sachverständiger in den Aufsichtsrat entsandt wird..
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