Baden in der Talsperre Euba verboten
Die Stadt Chemnitz informiert: Die Benutzung der Wasserfläche der Talsperre Euba zum Baden, Schwimmen, Angeln und das Befahren mit Wasserfahrzeugen aller Art durch unberechtigte Dritte sind nicht gestattet.
Verboten ist weiterhin: Das Betreten der Staumauer und der Betriebseinrichtungen, insbesondere der Fassaden, Zäune, Mauern, Absperrungen, Podesten aller Art sowie Dächer und Türme zu besteigen bzw. zu übersteigen.
Mit Gegenständen aller Art zu werfen, Feuer zu machen, bauliche Anlagen und Einrichtungen sowie Wege zu beschriften, zu bemalen und zu bekleben sowie durch Wegwerfen von Sachen zu verunreinigen.
Die sich unbefugt auf dem Betriebsgelände der Talsperre Euba aufhaltenden Personen haften für alle Schäden die der Stadt Chemnitz aus der verbotenen Nutzung bzw. Handlung entstehen können.
Informationen
Stadt Chemnitz