Jugendhilfeausschuss beschließt finanzielle Zuwendungen verschiedener Objekte der Kinder- und Jugendhilfe
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung die Zuwendung finanzieller Mittel für Baumaßnahmen verschiedener Objekte der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Das betrifft eine Jugendfreizeiteinrichtung und Kindertageseinrichtungen anerkannter freier Träger. Des Weiteren hat der Ausschuss die Richtlinie des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Chemnitz zur Förderung von baulichen Maßnahmen und Ausstattungen für Leistungen der Jugendhilfe nach SGB VIII beschlossen. Diese Richtlinie gilt bereits für Anträge des Haushaltsjahres 2015.
Jugendhilfeausschuss beschließt Zuwendungen an Projekte der freien Jugendhilfe für das Haushaltsjahr 2015
Die Zuwendungen in Höhe von insgesamt 26.880,18 Euro erhalten folgende Projekte:
Der Sächsische Kinder- und Jugendfilmdienst e. V. erhält 4.240,07 € für die Trockenlegung des Kinderfilmhauses in der Neefestraße 99. Der Arthur e. V. erhält 12.300 Euro für die Herstellung eines zweiten Rettungsweges. Für insgesamt 1.122,30 Euro erhält der Familienverein für Groß und Klein e. V. eine Schrankküche, ein Notebook und einen Drucker. Die Jugendberufshilfe Chemnitz gGmbH erhält für 1.631,14 Euro ebenfalls einen Laptop, eine Kamera, ein Dienstfahrrad und für das Projekt Mobile Jugendarbeit ein Diensthandy. Für das Projekt „Jugendwerkstatt Aktivierungshilfe“ erhält die Jugendberufshilfe für 4.627,77 Euro eine Büroeinrichtung. Selbsthilfe 91 e. V. erhält einen Geschirrspüler für 1.500 Euro und Different people e. V. einen Arbeits-PC mit Monitor und Tastatur sowie einen Gäste-PC für insgesamt 1.458,90 Euro.
Kindervereinigung e. V. erhält Zuwendung für Jugendfreizeiteinrichtung „B-Plan“
Der Jugendhilfeausschuss hat für die Baumaßnahme im Jugendclub B-Plan in der Bernsdorfer Straße 218 eine finanzielle Zuwendung in Höhe von rund 138.000 Euro beschlossen. Das Geld wird für den ersten Bauabschnitt am Objekt verwendet. Dabei wird die Außenhaut des Gebäudes saniert, sowie die Elektrik und die Heizung erneuert. Die Zuwendung in Höhe von 73.000 Euro steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Landesmitteln durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen und wird erst nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides des KSV ausgereicht.
AWO erhält finanzielle Zuwendung für Kindertageseinrichtung Am Harthwald 128/130
Die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Chemnitz und Umgebung e. V. erhält für die Komplettsanierung der Außenanlage der Kita Am Harthwald 128/130 rund 98.000 Euro. Die Kindertageseinrichtung bietet 211 Plätze, die alle belegt sind. Auch auf lange Sicht wird die Kita erhalten bleiben. Nachdem im letzten Jahr die Außenhaut des Gebäudes saniert wurde, wird nun das Außengelände erneuert, da es sich noch auf dem Stand von 1980 befindet. Es wird eine Entwässerungsanlage installiert, Grundleitungen im Außenbereich gelegt, Geländeanpassungen vorgenommen, das Außengeländer begrünt, und bestehende Flächen befestigt. Damit die Entwässerungsanlage funktionsfähig wird, ist ein zweiter Bauabschnitt im Haushaltsplan 2016 notwendig. Die Bauherrentätigkeit übernimmt der freie Träger Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Chemnitz und Umgebung e. V.
Finanzielle Zuwendung für die Kindertagesstätte Sonnenstraße 42 des Caritasverband Chemnitz und Umgebung e. V.
Für die Komplettsanierung der Kindertageseinrichtung Sonnenstraße 42 erhält der Träger der freien Jugendhilfe Caritasverband Chemnitz und Umgebung e. V. eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 150.000 Euro. Diese Zuwendung ist für Planungsleistungen vorgesehen. Das bis jetzt zeitweise als Kindertageseinrichtung genutzte Objekt wird auf lange Sicht dauerhaft als Kita des Caritasverbandes betrieben. Sie bietet eine Kapazität von 80 Plätzen. Die Komplettsanierung des Gebäudes und der Außenanlage ist unumgänglich. Es ist vorgesehen, neben der energetischen Sanierung der Gebäudeaußenhaut mit Dach, Fassade und Fenster auch alle haustechnischen Anlagen, Sanitäreinheiten und den Innenausbau in einer Komplettsanierung zu erneuern. Das Außengelände soll nach den aktuellen Gemeinde-Unfallversicherungs (GUV)-Vorschriften saniert werden. Die Einfriedung wird der neuen Grundstücksteilung entsprechend angepasst und das vorhandene Spielgerät umgesetzt werden. Noch in diesem Jahr ist die Erarbeitung der Planungsunterlagen vorgesehen. Die Bauausführung soll im Jahr 2016 erfolgen. Die Bauherrenschaft übernimmt der freie Träger Caritasverband.
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Stadt Chemnitz
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