09.07.2015
Pressemitteilung 370

Stadt zahlt Elternbeiträge zurück


Der Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung den Vorschlag der Verwaltung bestätigt, dass die an Streiktagen gezahlten Elternbeiträge zurückerstattet werden.

Durch Arbeitskampfmaßnahmen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst konnte die Stadt Chemnitz im Mai/Juni an acht Tagen nur eine Notbetreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen gewährleisten. Der Betreuungsausfall für Eltern ist teilweise mit erheblichen Unannehmlichkeiten und zusätzlichem finanziellen Aufwand verbunden gewesen.
 
Eltern wird aus Anlass von Streikmaßnahmen der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst in den kommunalen Kindertageseinrichtungen im Zusammenhang mit den Tarifauseinandersetzungen 2015 der selbst gezahlte anteilige Elternbeitrag gemäß § 7 der Satzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 26. November 2008, in der Ausfertigung vom 13. Januar 2009, in der Fassung der 3. Änderung vom 4. April 2011, in der Ausfertigung vom 7. November 2011 erstattet.
 
Die Zahlung erfolgt als einmalige freiwillige Leistung in Höhe von 1/20 je ausgefallenem Betreuungstag für den Zeitraum ab dem 8. Mai 2015.
 
Die anteilige Erstattung des Elternbeitrags bei Inanspruchnahme der städtischen Notbetreuung ist ausgeschlossen.
 
Die Erstattung erfolgt nur auf Antrag und kann nach der endgültigen Beendigung der Streikmaßnahmen - frühestens jedoch ab 9. Juli 2015 - gestellt werden. Die Frist zur Beantragung beträgt sechs Wochen. Die Anträge werden in der Kindertageseinrichtung, im Kundenportal des Sozialamtes, Bahnhofstraße 53, Erdgeschoss sowie unter www.chemnitz.de bereitgestellt. Auch wenn Eltern bereits einen formlosen Antrag gestellt haben, ist für die Erstattung der Elternbeiträge die Nachreichung dieses Formulars erforderlich.
 
Ein Rechtsanspruch auf Rückerstattung der Elternbeiträge besteht grundsätzlich nicht.
 
Eine Rückerstattung für die ausgefallenen Elternbeiträge würde insbesondere Eltern zugutekommen, die alternative Betreuungsmöglichkeiten gesucht bzw. Regelungen mit ihrem Arbeitgeber gefunden oder Urlaub in Anspruch genommen haben und sie für einen Teil der Unannehmlichkeiten entschädigen.
 

Informationen und Antrag im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz:

Erstattung gezahlter Elternbeiträge aufgrund von Streik beantragen
 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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