Zusätzliche Mittel für Kultur verteilt
Mit Beschluss des Doppelhaushaltes 2015/2016 durch die Landesregierung stehen pro Jahr für die Förderung nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz insgesamt fünf Millionen Euro mehr zur Verfügung. Nach einem gesetzlich festgeschriebenen Verteilerschlüssel erhält der urbane Kulturraum Chemnitz davon einen Anteil in Höhe von rund 668.000 Euro zusätzlich für die Erhaltung und Förderung kultureller Einrichtungen und Maßnahmen im Jahr 2015.
Weitere 266.600 Euro stellt der Freistaat 2015 zur Verfügung für Investitionen in kulturellen Einrichtungen sowie zur Absicherung und Unterstützung von strukturellen Maßnahmen im Kulturbereich.
Mit der Vorlage B-139/2015/1 beschloss der Stadtrat über die Annahme der zusätzlichen Mittel und ihre grobe Zuordnung in bestimmte Haushaltsbereiche. So ist vorgesehen, die zusätzlichen Kulturraummittel zu gleichen Teilen dem Städtischen Theater und der Freien Kultur zuzuführen. Von den investiven Verstärkungsmitteln sollen ebenso kommunale und freie Kultureinrichtungen profitieren.
Über die konkrete Vergabe der Mittel an kulturelle Einrichtungen und Vereine entscheidet der Kulturausschuss am 16. Juli 2015. Die Verwaltung hat sowohl für die zusätzlichen Kulturraummittel als auch für die investiven Verstärkungsmittel entsprechende Vorschläge vorbereitet.
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Stadt Chemnitz
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