09.07.2015
Pressemitteilung 379

Stadtentwicklung mit EFRE- und ESF-Mitteln


Stadt und EU fördern Maßnahmen - Kleine Unternehmen profitieren ebenfalls von Fördermöglichkeiten

Der Freistaat Sachsen hat die Programme zur nachhaltigen Stadtentwicklung für 2015 bis 2020 aus den Fonds für regionale Entwicklung – EFRE und aus dem Europäischen Sozialfonds –ESF ausgeschrieben. Die Förderung soll benachteiligte Stadtquartiere dabei unterstützen, zielorientiert Maßnahmen in ausgewählten Gebieten umzusetzen und damit städtebauliche, wirtschaftliche, ökologische und soziale Probleme zu lösen.

Die Stadt Chemnitz möchte diese Fördermöglichkeiten für eine Vielzahl von Maßnahmen im neuen „EFRE-Gebiet“ und im „ESF- Gebiet Innenstadt“ sowie im „ESF-Gebiet Süd“ nutzen (Gebiete EFRE und ESF siehe beigefügter Lageplan 1).
 
Unter Beteiligung vieler Akteure in Stadtteilen, der Fachämter sowie von Vertretern der Wirtschaft wurden die zu fördernden Quartiere ausgewählt, ein integriertes Handlungskonzept entwickelt und konkrete Projekte vorgeschlagen.
 
Die Stadt und die EU wollen bis 2020 integrierte Maßnahmen in den Gebieten in mehreren Handlungsfeldern fördern, z.B.
  • im Klimaschutz zur Verbesserung der Energieeffizienz und Senkung der CO²-Belastung,
  • durch neue Grünstrukturen und zur Minderung des Kfz-Verkehrs in den Stadtgebieten,
  • zur Verbesserung der Umweltsituation bei der Wiedernutzung innerstädtischer Brachen,
  • zur Stärkung der lokalen Wirtschaft in den Quartieren, darunter besonders kleine Unternehmen sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft,
  • für bessere Kinder- und Jugendbildung
  • zur Bürgerbildung und für lebenslanges Lernen
  • für eine bessere soziale Eingliederung und Integration der Bewohner in Beschäftigung
  • um die Infrastruktur und das Wohnumfeld in den Quartieren zu stärken
 
Nach dem jetzt gefällten Stadtratsbeschluss wird die Stadt Förderanträge an den Freistaat Sachsen für die neuen Fördergebiete stellen. Sobald der Rahmenbewilligungsbescheid im Herbst bei der Stadt eingeht, können die Projekte für ihre Umsetzung vorbereitet werden. Die Koordination dafür hat das Stadtplanungsamt, Abteilung Stadterneuerung, übernommen. Dort finden alle Projektträger ihre Ansprechpartner. Sie können sich dazu an die Abteilungsleiterin im Stadtplanungsamt, Grit Stillger, wenden unter der Rufnummer 4886031 oder per Mail unter grit.stillger@stadt-chemnitz.de.
 
Förderung kleiner Unternehmen (KU) aus EFRE
Ein Schwerpunkt im Handlungsfeld „Wirtschaft im Quartier“ wird erneut die Unterstützung von Investitionen kleiner Unternehmen (bis 49 Beschäftigte), insbesondere der Kultur- und Kreativwirtschaft sein. Bereits in den letzten zwei Förderperioden hat sich diese besondere Hilfestellung bewährt. Zahlreiche Unternehmen konnten anteilig Zuschüsse erhalten, um ihre Bedingungen vor Ort zu verbessern oder sich dort neu anzusiedeln und Arbeitsplätze zu schaffen. Dies soll auch bis 2020 im neuen „EFRE-Gebiet“ möglich sein. Der Stadtrat hat dazu die neue „Richtlinie der Stadt Chemnitz über die Gewährung von Zuwendungen an kleine Unternehmen“ (KU- Richtlinie Chemnitz) beschlossen. Sobald der Freistaat Sachsen dieser zustimmt können schon ab 2015 anteilig Zuschüsse an kleine Unternehmen im EFRE-Gebiet durch die Stadt gewährt werden (KU-Förderung im Gebiet siehe beigefügter Lageplan 2).
 
Der Fördersatz beträgt maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten und dabei max. 25.000 Euro je Unternehmen. Die Zuschüsse an die KU werden zu 80 Prozent aus Finanzhilfen EFRE und 20 Prozent Eigenmitteln der Stadt gedeckt. Vor Beginn sind die Zuschüsse rechtzeitig zu beantragen und die geplante Investition genau zu beschreiben. Dazu ist einiges an Vorbereitung notwendig, um bereits 2015 Zuschüsse erhalten zu können. Deshalb empfiehlt die Stadt den kleinen Unternehmen, sich ab sofort beraten zu lassen und Anträge zu stellen.
 
Die Beratung zur Förderung durch KU-Zuschüsse wird die Chemnitzer Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (CWE) im Auftrag der Stadt übernehmen. Antragsformulare und weitere Informationen sind für interessierte Unternehmen oder Existenzgründer dort erhältlich.
 
 
Interessenten wenden sich dazu an die
 
Chemnitzer Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (CWE)
Innere Klosterstraße 6-8
09111 Chemnitz
Gert Klaus, Ruf 0371/3660243, klaus@cwe-chemnitz.de
Sebastian Michaelis, Ruf 0371/3660240, michaelis@cwe-chemnitz.de.
 
Informationen, die Förderrichtlinie und Antragsunterlagen stehen in Kürze unter www.cwe-chemnitz.de zur Verfügung.
 
Für Unternehmen oder freiberuflich Tätige der Kultur- und Kreativwirtschaft wird die Stadt auch einen Stadtteilmanager Wirtschaft im Gebiet ESF-Innenstadt einsetzen, der ebenfalls Beratung und Netzwerkarbeit für diese Branche im Interesse einer Stadtteilentwicklung leisten wird. Der Stadtteilmanager Wirtschaft kann auch helfen geeignete Flächen und Räume zu finden oder die Produkte und Leistungen der Kreativen besser bekannt zu machen. Dabei wird sich der Verein „Kreatives Chemnitz“ engagieren.
 
Anlagen dieser Pressemitteilung:
 
 
Legende Lageplan 1
die geplanten Fördergebiete EFRE und ESF in Chemnitz
grün     Gebiet EFRE
gelb     Gebiet ESF Innenstadt
orange Gebiet ESF Süd
 
 
 
Legende Lageplan 2
KU-Förderung im EFRE-Gebiet in Chemnitz innerhalb des grün umrandeten Bereiches
 
 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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