09.07.2015
Pressemitteilung 380

Stadtrat beschließt „Fachkonzept Brachen“ als Teil des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes – „Chemnitz 2020“


In seiner gestrigen Sitzung hat der Chemnitzer Stadtrat das „Fachkonzept Brachen“ als Teil des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes – Chemnitz 2020, kurz SEKo beschlossen.

Gleichzeitig beauftragte das Gremium die Verwaltung, Fördermittel-Anträge zur Revitalisierung von brachliegenden Flächen auf den Weg zu bringen. Zu diesem Zweck sollen bis 2020 Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung beantragt werden. 
 
Basierend auf Erhebungen zum Brachenkataster der Stadt Chemnitz wurde das jetzt bestätigte „Fachkonzept Brachen“ erarbeitet. Die darin erfassten Areale entsprechen etwa
11 Prozent der Siedlungsfläche und umfassen insgesamt rund 600 Hektar des bebauten Chemnitzer Stadtgebietes.
 
Da brachliegende Grundstücke Baulandpotenziale mitten in der Stadt sind, ist ihre Wiedernutzung zu einer Schwerpunktaufgabe von Stadterneuerung geworden. Doch ist ihr Umbau in der Praxis meist ein anspruchsvoller Prozess. Im Baugesetzbuch ist der sparsame Umgang mit Grund und Boden ausdrücklich verankert. Daher setzt auch der Freistaat Sachsen Förderinstrumente zur strategischen Aktivierung brachliegender Areale in den Kommunen ein. Am 12. Mai hat das sächsische Kabinett die Neuausrichtung des Landesbrachenprogramms beschlossen, die vorwiegend aufgrund von Änderungen in der EU-Förderung erforderlich war. Sie regelt auch, unter welchen Bedingungen Kommunen finanzielle Zuwendungen zur Revitalisierung von Brachen erhalten. Dazu müssen diese u.a. integrierte Stadtentwicklungskonzepte inklusive eines Fachteils „Brachen“ erstellen.
 
Das Mobilisieren solch ungenutzter Flächenressourcen hat einerseits eine Verbesserung der Stadtstruktur unter wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekten zur Folge.
Andererseits ist diese „Nachverdichtung“ auch ein wichtiger Baustein nachhaltiger Stadtentwicklung, da die nachträgliche Verdichtung bestehender Quartiere Potenzial für Klimaschutz durch Ressourcen- und Flächeneffizienz bietet.
Unter ökonomischen wie ökologischen Aspekten gilt es, die stetige Ausdehnung von Siedlungs- und Verkehrsflächen einzudämmen. Unter anderem deshalb suchen Chemnitzer Stadtplaner nach Möglichkeiten, perspektivisch neue Wohngebiete in die vorhandene Infrastruktur einzubinden. Brachflächen und Baulücken bieten sich dafür geradezu an. So konkretisiert beispielsweise das Konzept »Nachhaltiger Siedlungswohnungsbau« den Aspekt der Siedlungsentwicklung, indem es seit 2010 Brachflächen für den Eigenheimbau ermittelt.
 
Hintergrund:
Das Landesbrachenprogramm ist ein Förderprogramm des Freistaates Sachsen und besteht seit 2009. Am 12. Mai dieses Jahres hat das sächsische Kabinett seine Neuausrichtung beschlossen, die vorwiegend aufgrund von Änderungen in der EU-Förderung erforderlich war. Im Landesbrachenprogramm wurde darüber hinaus der Eigenanteil der Kommunen neu geregelt. Bislang hatten Städte und Gemeinden mindestens zehn Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben als Eigenanteil aus dem kommunalen Haushalt zu finanzieren. Nun kann dieser Eigenanteil mit Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern in begründeten Fällen vollständig durch andere Mittel ersetzt werden. Kommunen erhalten eine Förderung beispielsweise für Abbruch, Beräumung, Gebäudesicherung, Altlastenbeseitigung sowie zur Erschließung, Flächengestaltung und Renaturierung. Um von solcher Förderung zu profitieren, müssen Kommunen integrierte Stadtentwicklungskonzepte inklusive eines Fachteils „Brachen“ erstellen.
 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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