09.07.2015
Pressemitteilung 381

Turnusmäßige Information zum Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern


Auf der Grundlage des Beschlusses B-046/2015 vom 25. März 2015 über das Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern in Chemnitz legte die Verwaltung dem Stadtrat in seiner gestrigen Sitzung erstmals die turnusmäßig halbjährlich geforderte Informationsvorlage zum Umsetzungsstand dieses Konzeptes vor.

Die Vorlage informiert in einem ersten Teil über die aktuelle Entwicklung der bundesweiten Asylantragstellungen, deren Auswirkungen auf Sachsen sowie die Bedeutung für die Unterbringung in der Stadt Chemnitz.
 
So geht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Grund seiner aktuellen Prognose vom 7. Mai 2015 von bundesweit 400.000 Erst- und 50.000 Folgeantragstellern für 2015 aus. Nach der landesspezifischen Verteilung hat Sachsen in diesem Jahr somit rund 23.000 Asylbewerber aufzunehmen.
 
Da sich jeder Asylbewerber, der in den Freistaat Sachsen einreist, zum Schutz der Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten einer Gesundheitskontrolle durch das Gesundheitsamt zu unterziehen hat und das Gesundheitsamt Chemnitz diese Erstuntersuchung für alle in Sachsen aufzunehmenden Asylsuchenden durchführt, informiert die Vorlage u. a. über die Zahlen der durch das Gesundheitsamt durchzuführenden Erstuntersuchungen. Diese sind von rund 1.400 im I. Quartal 2014 kontinuierlich angestiegen und haben sich im Vergleich dazu im I. Quartal 2015 mit rund 4.200 Untersuchungen verdreifacht. Da am Adalbert-Stifter-Weg nach wie vor nur eine Untersuchungsstrecke zur Verfügung steht, werden die Untersuchungen bislang durch nur eine Ärztin abgedeckt, was sowohl für die Asylsuchenden als auch alle mit der Betreuung befassten Personen an die Grenzen des aus Fürsorgegründen noch Vertretbaren stoßen lässt.
 
Die dem Freistaat zugewiesenen Asylbewerber sind zunächst verpflichtet, bis zu sechs Wochen, höchstens jedoch für drei Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung in Zuständigkeit des Freistaates Sachsen zu verbringen. Waren zum 30. April 2015 noch rund 2.000 Personen in der Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht (davon etwa 1.200 in Chemnitz), hat sich die Zahl zum 30. Juni 2015 auf rund 3.000 Personen erhöht (davon ca. 1.370 in Chemnitz).
 
Nach dem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Unterbringung der Asylbewerber zuständig. Bis zum 30. April 2015 wurden durch die Stadt Chemnitz in diesem Jahr 325 Asylbewerber aufgenommen; bis zum 30. Juni 2015 waren es 498. Auf Grund der teilweise mehrere Jahre andauernden Asylverfahren wächst die Anzahl der in Chemnitz lebenden Asylbewerber bei steigenden Aufnahmezahlen kontinuierlich an. Waren zum Jahresende 2014 noch 970 Asylbewerber untergebracht, waren es am 30. April 2015 1.167 Personen und am 30. Juni 2015 bereits 1.277.
 
Die Unterbringung in Chemnitz findet grundsätzlich in einem abgestuften Verfahren statt. Neu zugewiesene Asylbewerber werden in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. In den Gemeinschaftsunterkünften stehen derzeit 354 Plätze zur Verfügung, die zum
30. April 2015 mit 291 Personen und zum 30. Juni 2015 mit 299 Personen belegt waren.
 
Nach einer Ersteingliederungszeit in einer Gemeinschaftsunterkunft kann ein Wechsel in eine durch die Stadt Chemnitz angemietete Wohnung erfolgen. In den Wohnungen dieses sogenannten dezentralen Wohnens I waren zum 30. April 2015 633 Personen in 252 Wohnungen und zum 30. Juni 2015 735 Personen in rund 239 Wohnungen untergebracht.
 
Unter bestimmten Voraussetzungen haben die Asylbewerber zudem die Möglichkeit, in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag, dem sogenannten dezentralen Wohnen II, zu wohnen. Zum 30. April 2015 lebten 243 Personen in 136 Wohnungen des dezentralen Wohnens II; zum 30. Juni 2015 waren es 243 Personen in 162 Wohnungen.
 
Neben den statistischen Zahlen zur Unterbringung informiert die Vorlage über die Herausforderungen, vor denen die Stadt Chemnitz hinsichtlich Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber aktuell steht.
 
So wird beispielsweise auf die Notwendigkeit der Ausschreibung von zwei Gemeinschaftsunterkünften eingegangen. Auch das geplante Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher sowie dessen Auswirkungen auf die Stadt Chemnitz wird dargelegt.
 
Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Unterstützungsangebote für Flüchtlinge in Chemnitz. Diesbezüglich wird z. B. thematisiert, dass die Volkshochschule noch im Juli einen zusätzlichen Deutschkurs für Asylbewerber anbietet. Auch werden im zweiten Halbjahr verschiedene neue Beschäftigungsprojekte für Asylbewerber, z. B. im Rahmen einer Fahrradwerkstatt oder einer Möbelwerkstatt, initiiert und die soziale Betreuung wird ebenfalls im zweiten Halbjahr mit zehn vollbeschäftigten Betreuern aufgestockt. Positive Meldungen sind hinsichtlich der durch die Kampagne „Save me – eine Stadt sagt ja zu Flüchtlingen“ zu verzeichnen. Hier hat sich die Zahl der Patenschaften seit Jahresende 2014 von 30 auf 50 Patenschaften zum 30. April 2015 erhöht. Am 30. Juni 2015 waren sogar 106 Patenschaften zu verzeichnen. Neben diesen genannten Projekten gibt die Vorlage einen Gesamtüberblick über die in der Stadt Chemnitz vorzufindenden Beratungs- und Informationsangebote von Vereinen und Initiativen für Migranten.
 
Im weiteren Verlauf informiert die Vorlage über die der Stadt Chemnitz im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern entstehenden Kosten sowie die entsprechenden Erstattungen durch den Freistaat. Abschließend finden sich Informationen zu aktuellen organisatorischen Maßnahmen der Stadtverwaltung sowie den zum Thema durchgeführten Einwohner- und Anwohnerversammlungen.
 
Die nächste Informationsvorlage zum Thema Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern in der Stadt Chemnitz ist zum Stand 31. Dezember 2015 geplant.
 

Informationen

Herausgeber:
Pressestelle
Stadt Chemnitz

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