Unterhaltsbeträge werden automatisch angepasst
Änderung des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages
des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
Durch die Gesetzesänderung erhalten Empfänger von Unterhaltsvorschussleistungen seit 1. Juli dieses Jahres höhere Leistungsbeträge. Rückwirkend wurde der Leistungsbetrag für Kinder unter 6 Jahren um 11,00 Euro und für Kinder von 6 bis unter 12 Jahren um 12,00 Euro angehoben.
Positiv für alle Unterhaltsberechtigten: Es ist kein neuer Antrag für den Erhalt der neuen Leistungsbeträge erforderlich. Sowohl Nachzahlungen als auch die Leistung für den Monat August sind durch die Unterhaltsvorschussstelle bereits angewiesen worden.
Die geänderten Bescheide zu den neuen Leistungsbeträgen werden allen Leistungsempfängern voraussichtlich bis Ende September 2015 zugeschickt.
Im Interesse einer zügigen Bearbeitung und Zusendung der neuen Leistungsbescheide, bittet die Unterhaltsvorschussstelle des Amtes für Jugend und Familie um Verständnis, von Vorsprachen, die im Zusammenhang mit der Zahlungsumstellung stehen, abzusehen.
Die regulären Öffnungszeiten bleiben bestehen.
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Stadt Chemnitz
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