Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung
Die Stadt Chemnitz beabsichtigt, weitere Einbahnstraßen, diesmal im Stadtgebiet Kaßberg und Altendorf, für den Radverkehr in Gegenrichtung zu öffnen. Dies betrifft Einbahnstraßen, für die eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt.
Damit wird eine der Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes umgesetzt. Mit der Freigabe von Einbahnstraßen, in denen dies die örtliche und verkehrsrechtliche Situation zulässt, werden für Radfahrer teilweise unnötige Umwege abgeschafft und das Radwegenetz erweitert.
Auf folgende Beschilderung ist zu achten:
![Beschilderung zu Einbahnstraßen Beschilderung zu Einbahnstraßen](/cimg/img.php?src=/chemnitz/media/aktuelles/pressemitteilungen/14/pd0494.jpg&w=20)
Beschilderung zu Einbahnstraßen
Somit dürfen die für den Radverkehr durch Zusatzbeschilderung freigegebenen Einbahnstraßen von Radfahrenden in beiden Richtungen befahren werden.
Folgende Verkehrsregelungen sind zu beachten:
Einbahnstraße als Bestandteil einer Tempo 30-Zone:
Beim Vorbeifahren an einer für den gegenläufigen Radverkehr freigegebenen Einbahnstraße bleibt gegenüber dem ausfahrenden Radfahrer der Grundsatz, dass Vorfahrt hat, wer von rechts kommt, unberührt. Dies gilt auch für den ausfahrenden Radverkehr.
Einbahnstraße mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h:
Mündet eine Einbahnstraße für den gegenläufig zugelassenen Radverkehr in eine Vorfahrtstraße, steht für den aus der Einbahnstraße ausfahrenden Radverkehr das Zeichen „Vorfahrt gewähren!“
Für alle Verkehrsteilnehmer gilt ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. In Einbahnstraßen ist bei Begegnungsverkehr die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen, möglichst weit rechts zu fahren und ggf. anzuhalten.
Die Beschilderung wird ab der 36. Kalenderwoche schrittweise angepasst.
Folgende Einbahnstraßen werden für den Radverkehr gegenläufig freigegeben:
Einbahnstraße | Straßenabschnitt |
---|---|
Rudolf-Breitscheid-Straße | Kanzlerstraße – Andréstraße |
Puschkinstraße | Ulmenstraße – Hoffmannstraße |
Hoffmannstraße | Agricolastraße – Heinrich-Beck-Straße |
Am Laubengang | Michaelstraße – Am Laubengang |
Rudolf-Marek-Straße | Franz-Mehring-Straße – Horst-Menzel-Straße |
Leonhardstraße/Erich-Mühsam-Straße | Limbacher Straße – Barbarossastraße |
Uhlichstraße | Kanzlerstraße – Borssendorfstraße |
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Stadt Chemnitz
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