Fördermittel zum Abbau von Barrieren
Chemnitzerinnen und Chemnitzer aufgerufen ihre Plätze zu benennen
Vor einem Jahr begann der Freistaat Sachsen gezielt Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit und damit das Entstehen vieler „Lieblingsplätze für alle“ zu fördern.
Adressaten dieses Investitionsprogramms sind gemeinnützige aber auch gewerbliche Betreiber von Freizeit-, Kultur-, Sport- und medizinischen Einrichtungen. Für bauliche Veränderungen
(z. B. Rampen für Rollstuhlfahrer und Kinderwagennutzer) und auch für besondere Ausstattungsgegenstände (bspw. Induktionsanlagen für Hörbehinderte) wird in einem Kostenrahmen bis 25.000 Euro ein Zuschuss von bis zu 100 Prozent gewährt.
(z. B. Rampen für Rollstuhlfahrer und Kinderwagennutzer) und auch für besondere Ausstattungsgegenstände (bspw. Induktionsanlagen für Hörbehinderte) wird in einem Kostenrahmen bis 25.000 Euro ein Zuschuss von bis zu 100 Prozent gewährt.
Aufgrund des landesweit großen Erfolges wurde das Programm 2015 wieder aufgelegt und auch für die Folgejahre in Aussicht gestellt. Da in der Vergangenheit allen Interessenten wenig Zeit zwischen der Bekanntmachung des Förderprogrammes und dem Bewerbungsende blieb, soll allen Anspruchsberechtigten schon jetzt die Möglichkeit eingeräumt werden, sich für das Programm 2016 zu bewerben.
Weitere Informationen erteilen: Sozialamt, Abt. Senioren- und Behindertenhilfe, Örtliche Betreuungsbehörde, Christina Clauß, Tel.: 4885026, E-Mail: Christina.Clauss@stadt-chemnitz.de oder die Behindertenbeauftragte der Stadt Chemnitz, Petra Liebetrau, Tel.: 4885581, E-Mail: Petra.Liebetrau@stadt-chemnitz.de.
Fachlicher Rat zur Planung und Durchführung der Bauvorhaben kann bei der Handwerks-kammer Chemnitz eingeholt werden. Nähere Angaben dazu finden Sie unter
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Pressestelle
Stadt Chemnitz
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