Unterhaltssicherung für freiwillig Wehrdienst- und Reservistendienstleistende
Mit Inkrafttreten des novellierten Unterhaltssicherungsgesetzes (USG) wird die Bearbeitungszuständigkeit für die Aufgaben der Unterhaltssicherung zum 1. November 2015 von den Bundesländern auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) mit Sitz in Düsseldorf übertragen.
Im Zuge des Aufgabenübergangs ist Folgendes zu beachten:
Reservistendienst und freiwilliger Wehrdienst, welcher vor dem 1. November 2015 beginnt:
Anträge auf Gewährung von Leistungen nach dem USG für den Reservistendienst und den freiwilligen Wehrdienst, welche noch vor dem 1. November 2015 beginnen, sind weiterhin an die Unterhaltssicherungsbehörde der Stadt Chemnitz zu richten.
Beginnt der Reservistendienst oder der freiwillige Wehrdienst vor dem 1. November 2015 und dauert über den 1. November 2015 an, erfolgt die Gewährung der Leistungen nach dem USG zunächst durch die bisherige Unterhaltssicherungsbehörde.
Mit dem Aufgabenübergang an das BAPersBw zum 1. November 2015 erfolgt auch eine Übernahme der Akten durch das Bundesamt. Die Leistungen nach dem USG werden dann nahtlos durch das BAPersBw weitergezahlt. In diesen Fällen können auch so genannte Meistbegünstigungsanträge - ausschließlich beim BAPersBw - gestellt werden. Dabei wird geprüft, ob durch die Gesetzesänderung zum 1. November 2015 eventuell höhere Ansprüche bestehen und damit eine Besserstellung erfolgen kann.
Reservistendienst und freiwilliger Wehrdienst, welcher ab dem 1. November 2015 beginnt:
Alle Anträge auf die Gewährung von Leistungen nach dem USG für den Reservistendienst und den freiwilligen Wehrdienst, welche ab dem 1. November 2015 beginnen, sind ausschließlich zu richten an das:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat I 2.3.7
Postfach 30 10 54
40410 Düsseldorf
Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Bundeswehr unter: www.bundeswehr.de
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Pressestelle
Stadt Chemnitz
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