Baumfällungen und Baumschnittmaßnahmen in Chemnitz
im III. und IV. Quartal 2015
Bei den kontinuierlich stattfindenden Baumkontrollen wurde festgestellt, dass an 52 Objekten im Stadtgebiet Chemnitz umgehender Handlungsbedarf besteht.
Die notwendigen Fäll- und Schnittmaßnahmen werden im III. und IV. Quartal 2015 ausgeführt.
Bei allen anstehenden Arbeiten handelt es sich ausnahmslos um dringliche Maßnahmen, die der Erhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit dienen.
Alle Gehölzunterhaltungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflicht sind gesetzlich zulässig und stellen keinen Verstoß nach §39 BNatSchG oder §25 SächsNatSchg dar.
Wo immer es die Platzverhältnisse zulassen, wird das Grünflächenamt eine Nachpflanzung veranlassen.
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Stadt Chemnitz
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